Hallo alle miteinander,
ich habe ein Problem und leider hat mich das Forschen im Forum noch nicht wirklich weiter gebracht :(.
Heute habe ich eine Strafakte vorgelegt bekommen in der ich einen Ergänzugspfleger bzgl. Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bestellen soll.
In der Sache geht es um mehrere Diebstähle. Die Mutter ist angeklagt. Ob die Mutter alleinsorgeberechtigt ist weiß ich nicht.
Muss ich in einem solchen Fall das Kind persönlich anhören? Der Verhandlungstermin ist schon am 20. deshalb ist zeitlich alles etwas knapp.
Schon mal vielen Dank.