Hallo,
ich habe einen Anruf von einer Bank bekommen, die die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Schuldners betreibt. So weit so gut.
Allerdings gibt es ein Urteil des LG Hamburg, in dem das LG feststellt, dass das vom Kläger (Eigentümer) im Jahre 2010 beurkundete Kaufangebot nichtig ist.
Der Eigentümer=Kläger hatte eine Eigentumswohnun gekauft, der Kaufvertrag kam zustande, der Beklagte (damaliger Eigentümer) nahm das Angebot an.
Jetzt will die Bank wissen, wie nun weiter verfahren werden kann. Wie kommt der alte Eigentümer wieder in das Grundbuch.
Der jetzige Eigentümer ist "neben der Spur" aufgrund von Psychosen, Alkohol etc.
Ich hatte so eine Konstellation in meiner ganzen Grundbuchtätigkeit noch nicht. Wer kann helfen?