Wenn in einem KV aufgeführt ist, dass der Kaufpreis 40.000 Euro beträgt und sich der Käufer verpflichtet, die nachstehend aufgeführten von der Verkäuferin durch Bescheide der Gemeinde X geforderten Erschließungskosten zu erstatten:
Erschließungsbeitrag 15.000,00 Euro
Vorausleistung auf den Wasserversorgungsbeitrag für die Wasserversorgungsanlage 600,00 Euro
Abwasserbeitrag für Regenwasserkanal 700,00 Euro
Abwasserbeitrag für Schmutzwasserkanal 2.000,00 Euro
Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 500,00 Euro,
nehmt ihr dann für die Eigentumsumschreibung als Wert 40.000 Euro oder addiert ihr auch die vorstehenden Beträge bezüglich derer sich der Käufer zur Erstattung verpflichtet?