Frohes neues Jahr allerseits,
meine Freude ist schon etwas getrübt. Nachdem Silvester hier endlich die Eureka-Updates eingespielt wurden und ich heute die Texte sichten konnte, ist anscheinend keine Rechtsbehelfsbelehrung für die PfÜbse dabei.
Hat jemand von Euch den Text für die Erinnerung nach § 766 ZPO? Den Text wird man dann wohl als Anlage mit der Unterschrift hinter den PfÜB tackern müssen.
Und ketzerisch überlege ich gerade, was passiert eigentlich, wenn ich sie weglasse? Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss man bei § 766 wohl nicht gewähren...
An den Gl. muss der (Teil-)Zurückweisungsbeschluss, auch wegen jeder kleinen Absetzung, ja (leider) gesondert zugestellt werden und dann hinsichtlich der sofortigen Beschwerde belehrt werden.