Schlechte Noten, Gespräch mit OLG

  • Hallo,
    ich bin neu. :D
    Und ich weiß nicht genau, wie ich anfangen soll...

    Ich bin im Studium 1 und wir haben nun die ersten Klausuren zurück bekommen. Meine Noten sind leider eher schlecht ausgefallen. Nun hat das OLG mich deswegen zu einem Gespräch eingeladen und ich weiß überhaupt nicht wie ich damit umgehen soll und hab um ehrlich zu sein ein wenig Bammel, da ich überhaupt nicht weiß, was auf mich zu kommt.

    Vielleicht weiß jemand von euch ja was bei diesen Gesprächen so gesagt wird und kann mir ein paar Tipps geben. Dafür wäre ich wirklich sehr dankbar.

  • Schade, dass so viele mitlesen, aber keiner antwortet. Ich würde mich auch über Tipps gegen schlechten Noten und Aufmunterung freuen. :)

  • Hallo,
    bitte sei nicht so ungeduldig. Die meisten sind um diese Zeit schon im Feierabend, aber noch nicht am heimischen Rechner angekommen. Und nicht jeder, der Deine Frage liest, weiß auch sogleich eine Antwort.

    "Eher schlecht ausgefallen", was meinst Du damit? Mehrere Klausuren nicht bestanden? Knapp oder drastisch vermasselt?
    In jedem Falle dürfte sich ein Blick in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rechtspflegeranwärter Deines Bundeslandes lohnen. Möglicherweise droht Dir das Nichterreichen des Ziels des Studienabschnittes. Das OLG, davon darfst Du ausgehen, hat Dich nicht dafür eingestellt, dass Du nun scheiterst. Ihr habt also ein gemeinsames Ziel, nämlich dass Du es packst. Darin liegt Deine Chance. Dennoch: Es liegt ganz bei Dir, das Ruder rumzureißen.

    Tipps gegen schlechte Noten? Du willst jetzt nicht hören: "Weniger Party, mehr lernen!", oder? Das juristische Lernen ist anders als das schulische. Weißt Du denn, woran Du bisher gescheitert bist? Weißt Du, was man von Dir verlangt? Weißt Du, wie man das Verlangte macht? Also: Wie gut bist Du darin, das Gesetz zu lesen und zu verstehen? Das ist das allerwichtigste. Wie sauber vermagst Du schon zu subsumieren? Wie gut gelingt Dir der Gutachtenstil? Wie weit gelingt es Dir, in der Klausur Schwerpunkte zu setzen, also das Offensichtliche knapp, das Schwierige detailliert und mit guten Argumenten darzustellen?

    Als Einstieg kann ich die "Briefe an Passionara" empfehlen. Gratis, gewiss nicht umsonst. Die richten sich an Jurastudenten, sind aber für uns genauso geeignet (zumal von einem FH-Dozenten verfasst).

    http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolit…onara/index.php

  • Vielen Dank für deine Antwort,
    ich wollte nicht ungeduldig erscheinen. :)

    Ich bin nur bei einer Klausur durchgefallen, die anderen knapp bestanden.
    Ich hab schon damit gerechnet, da ich schon in der Schule bei den ersten Klausuren zuerst schlechter war. Oder wenn wir einen neuen Lehrer bekamen. Ich muss mich immer zuerst reinfinden. Ich hab mir die Prüfungsordnung schon durchgelesen, und ich bin um ehrlich zu sein noch ganz zuversichtlich, dass ich das erste Jahr vielleicht auch mit schlechten Noten schaffe.

    Ich mache mich nur gerade verrückt, da ich nicht weiß, was auf mich zukommt. Es kann doch nicht sein, dass sie mich wegen einer nicht bestandenen Klausur rausschmeißen... oder die Besoldung verkürzen?

    Danke für den Link. :)

  • Ich mache mich nur gerade verrückt, da ich nicht weiß, was auf mich zukommt. Es kann doch nicht sein, dass sie mich wegen einer nicht bestandenen Klausur rausschmeißen... oder die Besoldung verkürzen?

    Nein, das auf keinen Fall.
    Wäre mir zumindest nicht bekannt :gruebel:.

    In NDS z.B. gibts rausschmeißen zwischendurch eigentlich gar nicht. Selbst bei nicht bestandener Zwischenprüfung kann man das Grundstudium 1x wiederholen. Ggf. bei gekürzten Bezügen, das müsste aber auch irgendwo in der Studienordnung stehen. Die hat sich nur grad geändert.

    Das Zwischengespräch dürfte so ne Art Ursachenforschung sein. Evtl. werden da ähnliche Fragen gestellt wir durch 15.Meridian.
    Also versuuch rauszufinden, woran es liegt, so dass du
    a) dem OLG ne vernünftige Antwort präsentieren und
    b) (viel wichtiger) eventuell vorhandene Defizite abstellen kannst.

  • Ging mir damals auch so. Sie haben mich gefragt, woran es liegt und dass sie mir nur helfen wollen (höhö...). Du sitzt da als Häufchen Elend allein vor 4-5 Leuten (Leiter des Ausbildungsreferates, ein Personalrat war auch dabei, dieser hat sich besonders mies benommen). Ich habe den Abschnitt mal eben so geschafft (mit bösen gesundheitlichen Folgen), aber dann die Abschlussprüfung mit "gut" bestanden. Auf die Prüfung habe ich mich ein 3/4 Jahr täglich mit einer Stunde Arbeit (durcharbeiten der Lehrbücher) vorbereitet. Die Klausuren in dem Fach mit meiner größten Ahnungslosigkeit habe ich mit gut bestanden, die Klausuren in meinem Spitzenfach mit ausreichend und mangelhaft in den Sand gesetzt. Später in der Praxis wurde aufgrund meiner Leistungen die Probezeit verkürzt und mit 30 hatte ich A11.

  • ... und mit 30 hatte ich A11.


    Das ist doch nun wirklich ein sehr gutes Ergebnis, zumal es nicht ganz richtig ist das am Lebensalter festzumachen. Wer erst mit Mitte / Ende 20 einsteigt, muss ja auch nicht unbedingt erwarten, dass er in wenigen Jahren 2x befördert wird. Ich selber war mit 23 -also recht jung- und mit durchschnittlichem Examen fertig. Mittlerweile bin ich 28 und letztes Jahr zu A10 befördert worden. An meinen Leistungen kanns nicht gelegen haben, denn ich bin bei weitem nicht der Letzte gewesen ;)

    Also bloß nicht verrückt machen lassen, ok?

  • ... und mit 30 hatte ich A11.


    Das ist doch nun wirklich ein sehr gutes Ergebnis, zumal es nicht ganz richtig ist das am Lebensalter festzumachen. Wer erst mit Mitte / Ende 20 einsteigt, muss ja auch nicht unbedingt erwarten, dass er in wenigen Jahren 2x befördert wird. Ich selber war mit 23 -also recht jung- und mit durchschnittlichem Examen fertig. Mittlerweile bin ich 28 und letztes Jahr zu A10 befördert worden. An meinen Leistungen kanns nicht gelegen haben, denn ich bin bei weitem nicht der Letzte gewesen ;)

    Also bloß nicht verrückt machen lassen, ok?


    Nur als Ergänzung: Beim Studienbeginn war ich 18 und hatte das Abi 2 Wochen in der Tasche.

  • Dein OLG wird sicher fragen, ob du weißt woran es lag, dass die Noten so sind wie sie sind udn ob du dir sicher bist, dass der Beruf bzw. das Studium das richtige ist.
    Du musst dir halt selbst überlegen, ob du mehr lernen bzw. wiederholen kannst oder nicht.
    Es gab bei mir einige die nie wiederholt haben und auch erst am Tag vor der Klausur gelernt haben. Das ist für mich dann kein Wunder, denn die Klausur dann schlecht ausfällt.

    Aber du solltest bei deinen Überlegungen ehrlich zu dir und dem OLG sein. Wenn es so war, dass du vielleicht nur am Tag vorher was gelernt hast (was ich nicht unterstellen möchte) sollte du es auch offen zugeben und es ändern.

  • Dein OLG wird sicher fragen, ob du weißt woran es lag, dass die Noten so sind wie sie sind udn ob du dir sicher bist, dass der Beruf bzw. das Studium das richtige ist.
    Du musst dir halt selbst überlegen, ob du mehr lernen bzw. wiederholen kannst oder nicht.
    Es gab bei mir einige die nie wiederholt haben und auch erst am Tag vor der Klausur gelernt haben. Das ist für mich dann kein Wunder, denn die Klausur dann schlecht ausfällt.

    Aber du solltest bei deinen Überlegungen ehrlich zu dir und dem OLG sein. Wenn es so war, dass du vielleicht nur am Tag vorher was gelernt hast (was ich nicht unterstellen möchte) sollte du es auch offen zugeben und es ändern.


    Du musst Dich beim OLG verkaufen und da ist Ehrlichkeit u. U. fehl am Platze!

  • Ich hatte in allen Studienabschnitten Blockversagen und bin nicht zum Gespräch geladen worden :confused:

    Nur die Prüfung habe ich geschafft..:cool: Mini/Max-Prinzip halt. A10 war ich dann genau zum damaligen Sticktag (2 Jahre nach Lebenszeit)

  • Damals war ich noch lieb: Ist ja lange her.. Ich vermute eher, dat die dat als zwecklos ansahen. Ich muss aber auch sagen, dass ich direkt zu Anfang Studium 1 3 Monate krank war..

  • Die Fahrt nach Stuttgart zum OLG war meine erste Dienstreise ;) Kann auch nicht jeder von sich behaupten, bereits als Student auf Dienstreise geschickt worden zu sein :teufel:.

    Denke, dass trotzdem ein halbwegs ordentlicher Rüpfl aus mir geworden ist.

    Dirk: Warum dem OLG gegenüber nicht ehrlich sein? Zum einen sitzen dort auch nur Menschen (die irgend wann einmal auch jung waren), zum anderen kommt man mit Ehrlichkeit immer weiter. Sowohl sich selbst, als auch anderen gegenüber.
    Flunkern fliegt über kurz oder lange immer auf. Auch Personaler sind nicht auf der Wurschtbrüh dahergeschwommen.

  • Die Fahrt nach Stuttgart zum OLG war meine erste Dienstreise ;) Kann auch nicht jeder von sich behaupten, bereits als Student auf Dienstreise geschickt worden zu sein :teufel:.

    Denke, dass trotzdem ein halbwegs ordentlicher Rüpfl aus mir geworden ist.

    Dirk: Warum dem OLG gegenüber nicht ehrlich sein? Zum einen sitzen dort auch nur Menschen (die irgend wann einmal auch jung waren), zum anderen kommt man mit Ehrlichkeit immer weiter. Sowohl sich selbst, als auch anderen gegenüber.
    Flunkern fliegt über kurz oder lange immer auf. Auch Personaler sind nicht auf der Wurschtbrüh dahergeschwommen.


    Natürlich muss man sich selbst gegenüber ehrlich sein und die Vorladung ggf. als Warnschuss begreifen und sich ändern. Ich habe ja geschrieben, dass man unter Umständen beim OLG die Wahrheit zurecht biegen muss. Es wäre ungünstig, dem Personaler zu erzählen, dass man am Abend vor der ersten Klausur eine Tüte geraucht hat und dass man bei der zweiten Klausur auch bekifft war. Dann gibt es mit Sicherheit die Vorladung zum Amtsarzt und nach Feststellung einer Abhängigkeitserkrankung die Entlassung. Die Ehrlichkeit sich selbst gegenüber müsste dann aber zur Folge haben, dass man das Kiffen strikt lässt und ggf. eine Therapie aufnimmt.

  • Auch wenn beim OLG tatsächlich nur Menschen sitzen, sollte man in der Tat sehr aufpassen mit dem was man dort sagt (denn es kann gegen dich verwendet werden).

    Das entbindet einen selbst natürlich nicht davon sich zu hinterfragen und sein (Lern-)Verhalten an die Anforderungen anzupassen. Ansonsten sollte man ruhig und sachlich an das Gespräch heran gehen und sich gut überlegen, ob man tatsächlich Rechtspfleger werden möchte. Wer dieses Ziel hat, schafft dies in der Regel auch. Das wissen auch die Menschen beim OLG.

    Zum Abschluss noch zum Thema Ehrlichkeit:

    Es ist nur sehr selten so, dass man mit Ehrlichkeit weiter kommt als durch Lüge oder Betrug. Vielmehr dürfte das Gegenteil der Fall sein. Der einzige Grund warum nicht alle lügen oder betrügen ist das relative Risiko erwischt zu werden und die entsprechende Fallhöhe. Ach ja, man muss natürlich auch mit sich selbst ins Reine kommen...

  • Ich bin eher einer von der ehrlichen Sorte, aber ich hab nichts was ich vertuschen müsste.Ich hab weder gekifft noch getrunken, bin aber oft zu spät schlafen gegangen und hab wahrscheinlich nicht genug gelernt. Bzw nicht auf die richtige Weise gelernt. Meine größte Angst ist, dass man mich unter Druck setzt und ... ich nicht weiß was sie von mir hören möchten ... dass das Gesagte gegen mich verwendet werden kann, ist natürlich auch nicht sehr beruhigend. Ich stelle mir auch eher vor, dass ich wie ein Häufchen Elend dasitzen werde. Total eingeschüchtert... Aber es beruhigt mich wenigstens zu wissen , dass ich nicht einfach so rausgeschmissen werde.

  • Na, wie Grisu schon schrieb: Die Personalabteilung ist nicht umsonst die Personalabteilung. Die dürften schon merken, wenn an der Wahrheit (zu sehr) gedreht wird.

    Bei denen, von denen ich weiß, dat die da waren (Ich wurde ja gefragt, ob ich auch musste), ist keiner entlassen worden. Ob die Ausbildungsordnungen da Kürzungen der Anwärterbezüge vorsehen, weiß ich nicht, musste in die entsprechende Ordnung gucken.

    Aber soweit ich weiß, wurde (damals) da nur dududu gemacht.

  • Es sagt ja auch keiner, dass du lügen sollst.

    Es macht sich bloß besser, wenn man sagt, dass man sich noch an die Anforderungen gewöhnen muss als wenn man freimütig zugibt, dass man zu wenig geschlafen und gelernt hat.

    Kürzungen kommen meines Wissens nach nur bei Wiederholung in Betracht.

  • Ich denke, zu wenig Schlaf und zu wenig lernen kann man erzählen und da gleichzeitig Besserung geloben. Es ist sehr unangenehm, aber sie werden Dir nicht den Kopf abreissen. Ggf. musst Du den Studienabschnitt wiederholen. Eine Kürzung der Bezüge ist dann nur möglich, wenn dadurch nicht die Alimentationspflicht verletzt wird. Eine Freundin von mir wurde seinerzeit zur Kündigung gedrängt, weil sie nach Wiederholung des Studienabschnittes auch noch im ersten Praxisabschnitt versagt hat (trotz besonderen Praxisausbilder für Problemfälle).

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