Grundbuchberichtigungsantrag des Landkreises nach (sächsichen) Straßengesetz eingegangen und wurde, da alle Voraussetzungen vorlagen, vollzogen.
Nach Vollzug kommt Schreiben des ehemaligen Eigentümers, der Stadt X, die der Berichtigung widerspricht, da wohl die Flurstücke nicht nur Straßenkörper umfassen, sondern teilweise mit städtischen Gebäude überbaut sind oder Grünanlagen. (im Grundbuch aber nur als Verkehrsfläche aufgeführt)
Nun kommt wiederum Schreiben des Landkreises, der wohl auch das Schreiben der Stadt erhalten hat, und nimmt Eintragungsantrag bzgl. der betroffenen Flusrstücke zwecks Klärung zurück.
Eintragung war aber wie gesagt schon lange durch. Was nun? Fehler des Grundbuchamtes liegt ja wohl nicht vor.