Öfter mal was Neues:
Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung berichtet der langjährige Berufsbetreuer, im Berichtszeitraum sei die Betroffene -steht unter Einwilligungsvorbehalt- ins Altenheim "verzogen", die Wohnung sei gekündigt und aufgelöst worden.
Auf Rückfrage erklärt der Betreuer, er habe das Mietverhältnis gekündigt. Ein Genehmigungsverfahren wurde bislang nicht durchgeführt.
Nach Mitteilung der Unwirksamkeit der Genehmigung und der Unmöglichkeit der Heilung der Kündigung erklärt der Betreuer, das Mietverhältnis sei doch "einvernehmlich mit dem Vermieter abgewickelt worden". Er hält ein Genehmigungsverfahren nicht für erforderlich (wem gegenüber soll er denn nach erfolgter Genehmigung noch kündigen, er könne doch keine schlafenden Hunde -meint wohl den Vermieter- wecken).
Ich gehe davon aus, ein Genehmigungsverfahren muss sein.
Liege ich da falsch?