Hallo,
Ich habe eine Frage an alle Praktiker
Erbfall vor knapp 1 Monat. Wohnung pol. versiegelt. Nachlass ist vorhanden. Erbfolge nach der 3. Ordnung. Die mütterliche Linie konnte ich zwischenzeitlich vollständig ermitteln und auf Antrag könnte auch ein Teilerbschein erteilt werden (7 Erben). Die väterliche Linie ist teilweise bekannt, urkundliche Nachweise fehlen bislang, dürften aber einfach zu beschaffen sein. Allerdings dürfte die weitere Ermittlung der noch unbekannten Erben sehr schwierig werden, da mehrere Angehörige in Neuseeland bzw. USA verstorben sein sollen und niemand Genaues weiß.
Typischer Fall für eine Teilnachlasspflegschaft. Da dürfte allerdings ziemlich Sand im Getriebe sein, wenn alle ermittelten Erben und der NP handeln. Zu Vollmachten an den NP kann man ja niemand zwingen. Wenn dann zudem noch die bekannten Erben der väterlichen Linie einen Mindestteilerbschein stellen, habe wir ca. 15 Personen.
Wie würdet Ihr das Problem lösen. Kann ich jetzt noch schnell (ehe der Erbscheinsantrag gestellt wird), eine Nachlasspflegschaft über den ganzen Nachlass anordnen und dann wie in einigen Threads beschrieben, nicht ganz so zügig mit der (Teil-)Aufhebung sein oder Teilnachlasspflegschaft anordnen für den väterlichen Teil?
Danke für Hinweise/Ratschläge/Meinungen.