Ich habe jetzt eine Akte vorliegen, wo ich hinsichtlich der Berechnung der Gebühren unschlüssig bin. Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben:
AO der dauerhaften Betreuung (nächste Prüfung in 7 Jahren) am 16.09.13, Aufgabenkreis: Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen (§ 1906 Abs 4. BGB), ansonsten Generalvollmacht für Betreuer (Sohn) erteilt
am gleichen Tag Genehmigung des Bettgitters für 2 Jahre
Tod der Betroffenen am 10.01.14
Würdet ihr die Betreuung als Dauerbetreuung ansehen oder Betreuung für einzelne Rechtshandlung und entsprechend Gebühren berechnen?
Derzeit tendiere ich zum Gebührenansatz als Dauerbetreuung. Auch wenn nur ein Aufgabenkreis angeordnet wurde, sollte dieser doch langfristig angelegt sein und ohne den Tod der Betroffenen wäre wohl nach 2 Jahren erneut die Genehmigung des Bettgitters durch den Betreuer zu beantragen gewesen.