Auf die Schnelle fiel mir kein besserer Titel ein .
Ich habe folgenden Fall. IN-Verfahren. Vor einem halben Jahr habe ich Forderungen geprüft. Dort waren mehrere Forderungen als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen angemeldet. Die Belehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs wurde dem Schuldner zugestellt. laut Urkunde durch Niederlegung in der Wohnung. Das habe ich brav ins Protokoll so aufgenommen.
Jetzt bekomme ich bei einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt mitgeteilt, dass der Schuldner bereits ein halbes Jahr vorher in die Türkei ausgewandert ist. davon mal abgesehen, wo wohl der Zustellungsbeamte die Schreiben reingelegt hat, wie muss ich damit denn jetzt umgehen? Muss ich die Tabellenblätter wieder ändern ? Muss ich einen neuen Prüfungstermin anberaumen und die erneut prüfen (ganz abgesehen davon, dass ich den Schuldner ja wahrscheinlich in der Türkei garnix zustellen kann; Wohnung dort unbekannt) ? Muss ich die Gläubiger davon in Kenntnis setzen? Hatte sowas schon mal jemand von Euch und wie seid Ihr damit umgegangen?