Neben dem Antrag hierzu wurde vom Finanzamt eine beglaubigte Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung eingereicht.
Ich habe die Vorlage einer Ausfertigung verlangt, so wie in Schöner/Stöber, 15. Aufl., in Rn 2477 ausgeführt.
Das Finanzamt erachtet dies als nicht erforderlich.
Wie seht oder handhabt Ihr das?
Hat jemand hierzu Rechtsprechungs- oder Literaturhinweise?