Hallo,
meine Erblasserin hat einen Sohn und ihren Ehemann hinterlassen. Gegen den Sohn liegt eine titulierte Forderung vor. Der Gläubiger des Sohnes hat sich durch Pfüb gegen dessen Vater (Ehemann der Erblasserin als Drittschuldner) den Miterbenanteil des Schuldners bzw. dessen Anprüche gegen die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung an dem Nachlass pfänden lassen. Zum Nachlass gehört Grundbesitz der Erblasserin (je zur ideellen Hälfte mit ihrem Ehemann eingetragen).
Der Gläubiger beantragt nun zur Eintragung im GB nach § 792 ZPO einen Teilerbschein, wonach der Sohn der Erblasserin diese zu 1/4 aufgrund gesetzlicher Erbfolge beerbt hat. Der Gläubiger hat keine Personenstandsurkunden (auch keine Sterbeurkunde) vorgelegt. Er bittet darum, die eidesstattliche Versicherung nach § 2356 Abs. 2 BGB zu erlassen.
Besteht ein Antragsrecht des Gläubigers des Sohnes?
Erlasst ihr in so einem Fall die eV?
Übersendet ihr zur Verfahrensbeteiligung eine Abschrift dieses Antrages an den Sohn und den Ehemann der Verstorbenen?