Photovoltaik

  • fossil75
    Präjudizieren möchte ich als "Eindruck erwecken" veerstanden wissen.Natürlich würde ich jedem, der Rat noch sucht, obwohl er aufgrund der Entscheidung den Eindruck hat, dass seine Anlage nicht mit versteigert wird, raten die Freigabe zu erwirken.

    Aber geht noch jeder zum Anwalt und last sich beraten.
    Selbst wenn man eine Bereicherungsklage gewinnt, muss man den titulierten Anspruch erfolgreich durchsetzen.
    Wir sind uns doch einig, dass die Mitversteigerung beweglicher Gegenstände problembehaftet ist.

  • Zitat

    Wir sind uns doch einig, dass die Mitversteigerung beweglicher Gegenstände problembehaftet ist.

    Naja.
    Aber da das Vollstreckungsgericht diese Probleme eh nicht abschließend lösen kann, kann sich das Gericht doch eigentlich entspannt zurücklehnen.
    Im Zweifel wird halt mitversteigert und der Fremdeigentümer verliert sein Eigentum.

    Doof ist allerdings Folgendes:
    Die Bewertung einer PVA ist ja - glaube ich - nicht ganz billig.
    Wenn erst nach der Erstellung des SV-Gutachtens herauskommt, dass so eine PVA im Fremdeigentum steht und der Fremdeigentümer im Hinblick auf die PVA die Aufhebung des Verfahrens erreicht, wer trägt dann eigentlich die Kosten für die unnütze Bewertung der Anlage?
    Das Gericht sollte deshalb frühzeitig bei den Verfahrensbeteiligten nachfragen, ob möglicherweise Drittrechte bestehen, um sich später nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, eine unnütze Verkehrswertermittlung in Auftrag gegeben zu haben.

    Zitat

    Aber geht noch jeder zum Anwalt und last sich beraten.

    Mein Mitleid mit Leuten, die nicht zum Anwalt gehen, hält sich in Grenzen.

  • Da wir die Objekte in natura ja nicht kennen, bekommen wir die Bewertung nur mit, wenn der SV das nicht selber macht. Ansonsten sehen wir das erst im Gutachten.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Hallo zusammen,

    ich habe hier folgendes äußerst unangenehmes Problem:
    Ein Objekt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.
    Ich habe hierzu einen Sachverständigen beauftragt, den Wert zu ermitteln.
    Jetzt teilt mir der Sachverständige mit, dass er das nicht seriös kann.
    Problem ist, dass der (sehr schwierige) Schuldner keinerlei Informationen und Unterlagen herausgibt und auch keinen Zugang gewährt.
    Der Sachverständige kennt nur die ungefähre Größe der Anlage und die Anzahl der Module.
    Das reicht nicht (sagt er und glaub ich ihm).
    und er fragt mich, was er jetzt machen soll und ich weiß es auch nicht -.- (bin ein bissl mit meinem Latein am Ende)

    Habt ihr eine Idee?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Jemanden hinzuziehen, der sich mit solchen Anlagen auskennt. Der kann vielleicht schon anhand der Kollektoren sagen, um was für eine Anlage es sich handelt (wird eingespeist oder eigene Nutzung).

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  • :(:(:( das ist es ja
    das ist schon der, der sich an sich mit solchen Anlagen auskennt...oder meinst du ich soll den den ich bereits (zusätzlich) bestellt hab, entpflichten und nen anderen (wen? :( ) nehmen

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    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Hm, kann man sich so eine Anlage aufs Dach pappen ohne irgendeine Genehmigung? Dann müsste doch die Baubehörde Unterlagen haben, aus denen sich Näheres ergibt.

    Wenn Strom eingespeist wird, muss das doch bei dem/einem Energieversorger registriert sein, der dann auch die Einspeisevergütung zahlt. Kann das irgendein Stromanbieter sein oder ist das immer das örtliche Regelunternehmen RWE/Stadtwerke???

    Dies sollte der Sachverständige wissen, wenn er den Wert solcher Anlagen beurteilt! Dann müsste er doch auch bei den entsprechenden Stellen die notwendigen Auskünfte bekommen können.

    Wenn das wirklich alles nicht herauszubekommen ist, muss er den Wert eben nach dem äußeren Anschein berechnen - wie für alles Andere auch: Bei 5 Modulen kann man soundsoviel Strom erzeugen, die billigste Variante legt er eben zu Grunde (Eigenverbrauch oder Einspeisung, Alter über den dicken Daumen oder freie Schätzung).

    Ein Schuldner der mauert, muss mit den Ungenauigkeiten leben, das kann man ihm ja auch noch mal in einem gerichtlichen Schreiben androhen.

  • ...
    Problem ist, dass der (sehr schwierige) Schuldner keinerlei Informationen und Unterlagen herausgibt und auch keinen Zugang gewährt.
    Der Sachverständige kennt nur die ungefähre Größe der Anlage und die Anzahl der Module.
    ...

    Klingt nach Hubschrauberüberflug in niedriger Höhe mit Foto und langem Objektiv. :D

    Sorry, konnte nicht widerstehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • AndreasH: :D

    JoansDong: Ich weiß im Vorfeld nicht, ob so was draufgeschraubt ist. Dadurch geht in meinen Fällen erst mal nur ein "normaler" Sachverständiger los. Aber wenn es schon jemand ist, der sich damit auskennt, dann müsste der doch auch sehen, ob es z.B. Bestandteil oder Zubehör ist, vielleicht auch, ob eingespeist wird oder nicht.
    Evtl. noch nach Bauantrag fragen oder auch beim Energieversorger bzgl. der Einspeisung und für den Rest Außenbesichtigung mit den Konsequenzen für den Schuldner.

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    Maxim Gorki



  • jau - ich wusstes im Vorfeld auch net, hab das erst im gutachten gesehen und dann entsprechend den Sonder SV beauftragt...
    und der sagt halt, dass er net seriös auf Basis der zugänglichen erkenntnisse schätzen kann

    @naja, das mit dem Stromversorger ist ne Idee! vielleicht ist da was zu finden

    könnte sich aber auch erledigen das problem- ein (Haupt-)Gläubiger hat mir schon mitgeteilt, dass er auch freigeben würde zur Beschleunigung...

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  • Na ja, aber irgend einen Einfluss hat das ja trotz dem auf den Verkehrswert. Kann er nicht wenigstens feststellen, ob es Zubehör oder Bestandteil ist?

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  • es handelt sich um eine aufdachanlage, so dass es wohl Zubehör sein dürfte...
    insofern wäre ich nach ner freigabe von allen gls aus der sache tatsächlich raus!

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    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • In meinem Fall (Einfamilienhaus) wurde die PV-Anlage mitbewertet und mitversteigert, da m.E. vom Hypothekenhaftungsverband erfasst.

    Jetzt möchte der Stromanbieter einen Beschluss, aus dem sich ergibt, dass der Ersteher die Anlage mitersteigert hat.

    Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage, kann aber deren Interesse an einem solchen klarstellenden Beschluss o.ä. nachvollziehen.

    Habt ihr da Erfahrungswerte?

  • Da gibt es keinen extra Beschluss. § 55 ZVG definiert was alles mit versteigert wird. Und damit werden dann vom Zuschlag auch Zubehör und Bestandteile erfasst.

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    Maxim Gorki



  • Zubehör wird mitversteigert.
    WAS zubehör ist, ist ne materiellrechtliche frage, die vom Vollstreckungsgericht letztlich nicht entschieden werden kann

    Eine etwaige Entscheidung des vollstreckungsgericht hierüber hätte (denke ich) keine bedeutung oder bindungswirkung (ist im Gesetz auch nicht vorgesehen!);

    Die Frage ist im Zweifel im Rechtsstreit zwischen den betreffenden Personen zu klären würde ich sagen
    (in dem Fall: Ersteher verklagt Stromabnehmer auf zahlung der vergütung für den Strom gem. Vertrag bspw.)

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  • Ja, letztlich ist es Sache des Prozessgerichts, dh einer muss gegen den anderen klagen. Wer gegen wen und warum ist einzig Sache der Parteien und tangiert das ZV-Gericht nicht.

    Man könnte dem Stromanbieter aber die §§ mal mitteilen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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