fossil75
Präjudizieren möchte ich als "Eindruck erwecken" veerstanden wissen.Natürlich würde ich jedem, der Rat noch sucht, obwohl er aufgrund der Entscheidung den Eindruck hat, dass seine Anlage nicht mit versteigert wird, raten die Freigabe zu erwirken.
Aber geht noch jeder zum Anwalt und last sich beraten.
Selbst wenn man eine Bereicherungsklage gewinnt, muss man den titulierten Anspruch erfolgreich durchsetzen.
Wir sind uns doch einig, dass die Mitversteigerung beweglicher Gegenstände problembehaftet ist.