Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
habe keinen konkreten Fall, aber dachte ich mache mal einen allgemeinen Thread zum im Betreff genannten Thema auf.
Uns Allen dürfte bekannt sein, dass seit Jahren eine allgemeine Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten herrscht.
Für festverzinsliche mündelsichere Anlagen gibt es momentan Zinsen zwischen 0,3 und 0,8 %. Wenn es gut läuft auch mal 1,0 %.
Gleichzeitig ist die Prognose der Infaltionsrate in der BRD für das Jahr 2014 bei 1,0 %.
Ich verstehe jeden Betreuer, der mit dem Argument kommt, dass bei einener mündelsicheren festverzinslichen Anlage mit so wenig Zinsen und der aktuellen Inflastionsrate, sogar Geld "kaputt gemacht" wird.
Nun stehen wir aber vor dem Dilemma, dass der Grundsatz der mündelsicheren Anlage zunächt zu beachten ist.
Sicherlich hat der Gesetzgeber durch § 1811 BGB die Möglichkeit einer andersartigen Anlage geschaffen.
Dies sollte meiner Ansicht nach jedoch die Ausnahme und nicht die Regel sein.
Um es konkret zu formulieren: Verzwickte Situation
Nun also meine Frage bzw. der Aufruf zur Debatte:
Wie handhabt Ihr das an euren Gerichten ? Wäre über Input diesbezüglich dankbar, da vermehrt die Fragen der Betreuer diesbezüglich auftauchen und gestellt werden.
Grüße