Guten Morgen allerseits,
ich habe gerade folgende Frage, bei der ich gerne eure fachkundige Einschätzung hören würde:
Vater V wird zum 31.12.1945 für tot erklärt, sein Sohn S wird ebenfalls zum 31.12.1945 für tot erklärt. Sohn S hat noch einen Sohn E. Taucht im Erbschein nach V nun der Sohn S oder dessen Sohn - also der Enkel - E auf?
Da V und S in der selben juristischen Sekunde verstorben sind, ist S nicht nachverstorben, so dass m. E. der Enkel E im Erbschein ausgewiesen sein muss.
Zutreffend?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!