Hey Leute,
folgender Sachverhalt: Betreuter hat zur Verwaltung seiner Immobilien vor der Anordnung der Betreuung einen Verwalter bevollmächtigt. Die Vollmacht sieht vor, dass der Verwalter alles was mit dem Mietobjekt zu tun hat machen darf. Unter anderem ist im Vertrag jedoch auch folgendes geregelt:
Die Aufgaben umfassen (...) "Abschluss und Kündigung von Mietverträgen - nach Absprache - "
Müsste eine Kündigung von Mietverträgen vom Verwalter jetzt genehmigt werden? Leider ist der Fall auch schon eingetreten (Kündigung noch nicht, haben bis jetzt "glücklicherweise" die Mieter selbst gemacht, aber Mietverträge wurden bereits abgeschlossen)...
Mich macht dieses "nach Absprache" unsicher. Zumal in der Vollmacht weiter steht, dass der Verwalter ermächtigt ist im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben im Namen des Auftraggebers zu handeln und rechtsverbindlich Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Auftraggeber abzugeben.
Meinungen dazu? Danke im Voraus!