Aufhebung Zwangsverwaltung nach Zuschlag 17
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kein Aufhebungsbeschluss (2) 12%
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Aufhebungsbeschluss deklaratorisch, sofort nach Zuschlag (0) 0%
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konstitutiv, sogleich nach Zuschlag (2) 12%
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konstitutiv, nach Rechtskraft des Zuschlags (12) 71%
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andere Lösung (1) 6%
Nach der kontrovers geführten Diskussion der letzten Wochen liegt mir an einem Stimmungsbild zu der Frage des Schicksals der Zwangsverwaltung nach Zuschlag in der parallelen Zwangsversteigerung.
Ich erstelle deswegen eine Umfrage zu diesem Thema und bitte um rege Beteiligung.
Wenn das Verfahren durch den Zuschlag per se endet, hat ein Aufhebungsbeschluss rein deklaratorische Wirkung. Darum fehlt das Auswahlfeld "deklaratorisch, nach Rechtskraft des Zuschlags". Da ich eine Möglichkeit übersehen haben könnte, wie das gehandhabt wird, bitte ich, die "andere Lösung", falls ausgewählt, näher zu erläutern.
Ich danke schon jetzt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.