Abschiedsbrief als Verfügung von Todes wegen

  • ...oder man tut es nicht.

    Und das stört mein Rechtsempfinden erheblich, wie soll den der Einreichende zu einem Rechtsmittel kommen, wenn jemand sagt, nöh mach ich nicht. Dienstaufsichtsbeschwerde gefällt Euch doch auch nicht, ist doch viel schöner von seiner Kammer bestätigt zu werden :gruebel:

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Irgendwo hat zu dem Thema schon mal einer geschrieben, erst wenn ich eröffnet habe, kann ich feststellen um was es sich handelt und das Argument des RM kam auch. Also wird alles was als TES abgegeben wird auch eröffnet. Wenn das RM Gericht anderer Ansicht ist, dann soll es so sein. Du hast doch eine logische Begründung, die du im Beschluss bringst. Was soll passieren? ES erteilste ja noch nicht.

  • Wenn ich mich richtig erinnere (ist halt schon ein paar Jahre her), ist es wie folgt gelaufen:

    Nach dem alten FGG war es auch möglich Rechtsmittel gegen eine Verfügung einzulegen, § 19 FGG. Ich habe dem Beteiligten/ Beteiligtenvertreter durch Verfügung mitgeteilt, dass ich das Schriftstück nicht eröffnen werde, habe dies begründet und eine Rechtsmittelbelehrung erteilt. Sodann wurde Beschwerde eingelegt usw...

  • ...oder man tut es nicht.

    Und das stört mein Rechtsempfinden erheblich, wie soll den der Einreichende zu einem Rechtsmittel kommen, wenn jemand sagt, nöh mach ich nicht.


    Deshalb frage ich ja aus Interesse, wie es bei Lilly abgelaufen ist. Der Fall in #1 ist der erste, in dem ich Zweifel hatte, ob ich ein Schriftstück eröffnen sollte. Ich habe vorher noch nie vor der Frage gestanden, die Eröffnung förmlich abzulehnen.

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