Hallo,
ich habe hier eine Betreuerin, die bekommt 1.000,- € Aufwandspauschale aus dem Vermögen der Betroffenen.
Ich habe ein Schreiben von diesem Jahr in der Akte in welchem sie nach der AP fragt (Sachstand). Ich habe aber keinen Antrag in der Akte. Im persönlichen Gespräch teilte sie mir mit, dass sie den Antrag im August eingereicht hatte. Zu diesem Zeitpunkt wäre die AP aber schon verjährt gewesen.
Jetzt ist sie auf die Idee gekommen, sie habe ja bei meiner Kollegin mehrfach nach der AP gefragt (die war zu diesem Zeitpunkt Sachbearbeiter).
Meine Kollegin weiß noch, dass die öfters gefragt hat, aber nicht mehr um welches Jahr es da ging. Könnte also genauso gut das Vorjahr gewesen sein.
Daher meine Frage:
Aufwandspauschale schriftlich beantragen oder auch mündlich?
Kollegin und ich machen beide schon länger Betreuung, aber auf die Idee ist bisher noch keiner gekommen.
Danke für eure Ideen, gerne auch mit §§