Folgender Fall:
Es wurde eine nichtvermessene Teilfläche verkauft und eine AV am Gesamtgrundstück ("bezüglich einer Teilfläche...") in das Grundbuch eingetragen.
Nun wird mir die Fortführungsmitteilung und eine Identitätserklärung eingereicht. Zusätzlich wird die Teilung gem. Fortführungsmitteilung beantragt. Hingegen wurde in der Urkunde nicht beantragt und bewilligt, die AV auf das eigentlich verkaufte Grundstück zu beschränken.
In meiner Abteilung besteht nun Uneinigkeit darüber, ob man in der Spalte 2 bei der AV einfach das laut Identitätserklärung verkaufte Grundstück einsetzt und das alte Grundstück rötet.
Ich selbst tendiere zu der Meinung, dass das ursprünglich Gesamtgrundstück mit der AV belastet ist und eine automatische "Beschränkung" auf das eigentlich verkaufte Grundstück ohne Bewilligung nicht möglich ist.
Wie handhabt ihr diese Problematik?