Eintragung Abtretung in das Grundbuch - Geschäftswert

  • Kann mir bitte jemand erklären, wie sich der Geschäftswert für die Eintragung einer Abtretung in das Grundbuch ermittelt:

    Folgender Fall:

    Eine Grundschuld beträgt 20.000.000,00 €,
    hiervon wird ein erstrangiger Teilbetrag von 10.000.000,00 € gelöscht,
    ein letztrangiger Teilbetrag von 10.000.000,00 € wird abgetreten.

    Wie berechnet sich der Geschäftswert für die Abtretung? Und welche Paragraphen werden zugrunde gelegt?

    Ich frage mich halt, ob es sich hier um eine Teilabtretung (mit Rangänderung) handelt oder um eine vollständige Abtretung. Muss hier wirklich ein Wertevergleich bzw. Zusammenrechnung vorgenommen werden?

    Einmal editiert, zuletzt von kordu (23. Februar 2016 um 10:03)

  • Das Grundbuchamt hat in unserem Fall nach einem Wert von 20.000.000,00 € abgerechnet.

    Nicht nach einem Wert von 10.000.000,00 €.

    Deshalb meine Frage: Wird nach 20.000.000,00 € oder nach 10.000.000,00 € abgerechnet?

  • hiervon wird ein erstrangiger Teilbetrag von 10.000.000,00 € gelöscht

    Das ist Unsinn. Löschungen haben keinen Rang.

    hiervon wird ein letztrangiger Teilbetrag von 10.000.000,00 € abgetreten

    Das ist genau so ein Unsinn. Wenn ich 10.000.000,00 € lösche, wo gibt es dann einen letzrangigen Teilbetrag?

    Wie berechnet sich der Geschäftswert für die Abtretung?

    Das kommt darauf an ob erst gelöscht und dann abgetreten oder erst abgetreten und dann gelöscht wird.

  • Das kommt darauf an ob erst gelöscht und dann abgetreten oder erst abgetreten und dann gelöscht wird.

    Tja ... Und wer entscheidet das? Oder anders gefragt: Wenn erst die Abtretung eingetragen wurde und danach die Löschung, wer hat das dann zu verantworten? Der Notar, weil er es nicht ausdrücklich beantragt hat, erst die Löschung zu vollziehen?

  • Wenn es gleichzeitig beantragt wurde, würde ich Widerspruch gegen die Kostennote einlegen. Das Recht ist in Höhe von 10.000,00 € erloschen. Es konnte also auch nur ein Betrag von 10.000,00 € abgetreten werden. Da liegt dann auch keine Rangänderung vor. Zumindest sehe ich das so.

  • Es gibt hier eine Löschung (oder Pfandentlassung) und eine Veränderung des Rechts, jeweils über 10 Millionen Euro. Wichtig ist nur, dass die Veränderung nicht vor der Löschung beantragt wird, sonst steigt der Geschäftswert der Veränderung wegen der Rangänderung auf 20 Millionen an. Nach Löschung gibt es keine Rangänderung mehr.

  • Wenn es gleichzeitig beantragt wurde, würde ich Widerspruch gegen die Kostennote einlegen. Das Recht ist in Höhe von 10.000,00 € erloschen. Es konnte also auch nur ein Betrag von 10.000,00 € abgetreten werden. Da liegt dann auch keine Rangänderung vor. Zumindest sehe ich das so.

    Wo ist denn der "Widerspruch gegen die Kostennote" geregelt? :)

    Ganz klar 0,5 aus 10.000.000 + 0,5 aus 10.000.000

  • Ich mein ja 0,5 für die Löschung und 0,5 für die Abtretung. Rangänderung hat es nicht gegeben.

    Du meinst also 0,5 aus 10.000,00 € für die Löschung und
    0,5 aus 10.000.000,00 € für die Abtretung.

    Und nicht (wie abgerechnet wurde)
    0,5 aus 10.000.000,00 € für die Löschung und
    0,5 aus 20.000.000,00 € für die Abtretung (mit vermeintlicher Rangänderung).

  • Wenn es gleichzeitig beantragt wurde, würde ich Widerspruch gegen die Kostennote einlegen. Das Recht ist in Höhe von 10.000,00 € erloschen. Es konnte also auch nur ein Betrag von 10.000,00 € abgetreten werden. Da liegt dann auch keine Rangänderung vor. Zumindest sehe ich das so.

    Wo ist denn der "Widerspruch gegen die Kostennote" geregelt? :)

    Ich hätte auch "Erinnerung" schreiben können, aber ich denke das ist benutzerfreundlicher.

    Wir haben jetzt erst kürzlich ein Schreiben erhalten in dem wir aufgefordert wurden weniger Beamtendeutsch zu schreiben ;)

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