Kann mir bitte jemand erklären, wie sich der Geschäftswert für die Eintragung einer Abtretung in das Grundbuch ermittelt:
Folgender Fall:
Eine Grundschuld beträgt 20.000.000,00 €,
hiervon wird ein erstrangiger Teilbetrag von 10.000.000,00 € gelöscht,
ein letztrangiger Teilbetrag von 10.000.000,00 € wird abgetreten.
Wie berechnet sich der Geschäftswert für die Abtretung? Und welche Paragraphen werden zugrunde gelegt?
Ich frage mich halt, ob es sich hier um eine Teilabtretung (mit Rangänderung) handelt oder um eine vollständige Abtretung. Muss hier wirklich ein Wertevergleich bzw. Zusammenrechnung vorgenommen werden?