Hallo,
ich habe hier den Fall dass eine gerichtlich angeordnete Ortsbegehung zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft verweigert wird.
Die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft befürworten die Begehung.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit öffentlichem Treppenhaus und fremdvermieteten Wohnungen. Die Mieter wurden angeschrieben und haben keine Einwände gegen den Ortstermin angemeldet.
Kann bereits ein einzelnes Mitglied der Erbengemeinschaft dem gerichtlich bestellten Gutachter den Zutritt zum Grundstück, sowie die Innenbesichtigung, verwehren?
Grüße
Tom