Hallo Geimeinde!
Folgender Sachverhalt:
Vater verstirbt.
Erbe werden die Ehefrau und beide Kinder.
Zum Nachlass gehört in erster Linie ein Grundstück mit Haus.
Dieses wird durch die Erbengemeinschaft veräußert.
Familiengerichtliche Genehmigung ist erfolgt.
In der Folge wird der verbleibende Kaufpreis gemäß den Erbanteilen verteilt.
Auf je ein Konto der beiden Kinder wird ein Betrag von 13.000 € einbezahlt.
Soweit so gut.
Nun will das Kind, vertreten durch die Mutter, über einen Teil dieses Geldes verfügen (um sich was zu kaufen).
Darf die Mutter für das Kind Geld abheben oder ist dafür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Die Bank hätte gerne eine "Bestätigung" der Bank um auf der sicheren Seite zu sein.
M.E. ist hier keine Genehmigung erforderlich. Anzeichen für einen Missbrauch liegen nicht vor.