Genehmigung Ausschlagung notwendig?

  • Hallo,

    ich habe hier eine Akte von einem Kollegen übernommen und bei der jährlichen Prüfung der Rechnungslegung festgestellt, dass im August 2015 eine Ausschlagungserklärung eines Notars - als Nachlassrichter - eingereicht wurde, mit der Bitte um Genehmigung.

    Die Ausschlagung wurde erklärt sowohl von dem Betroffenen auch als von der Betreuerin (beide sind Geschwister, Erblasserin war die Mutter), die Betreuerin hat aber auch in ihrer Eigenschaft als Vertreterin ihres Bruders ausgeschlagen.
    Der damalige Sachbearbeiter hat dann ans Nachlassgericht zurückgeschrieben, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist, solange der Betroffene - der die Ausschlagungserklärung ebenfalls unterschrieben hat - geschäftsfähig war. Anderenfalls wäre auch die Ausschlagungserklärung der Schwester nicht wirksam, weil sie als Beteiligte im Nachlassverfahren nicht für sich und den Betroffenen Erklärungen abgeben darf.
    Letzteres sehe ich so nicht, ich halte es nicht für erforderlich, hier einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen, weil kein Interessenskonflikt ersichtlich ist - die Betreuerin hat selbst auch ausgeschlagen.

    Jedenfalls ist seitdem nichts mehr passiert. Das Nachlassgericht hat sich nicht gemeldet, über den Antrag wurde nicht entschieden, und als ich jetzt die Betreuerin nochmals deswegen angeschrieben habe hat sie mir nur einen Aktenvermerk des NG mitgeschickt, indem festgestellt wurde, dass Vermögen und Grundbesitz nicht vorhanden sind und ein Erbschein nicht notwendig ist.
    Ich neige ja schon dazu anzunehmen, dass das Nachlassgericht von einer Wirksamkeit der Ausschlagung ausgeht (dann hätten sie aber wenigstens das Schreiben beantworten können), eine Überprüfung findet ohne Erbscheinsantrag aber nicht statt. Bei einer Genehmigungspflicht kann die Frist ja aber immernoch nicht abgelaufen sein, weil das Verfahren zur Genehmigung noch nicht förmlich abgeschlossen ist ..... Was kann ich am besten machen? Die Betreuerin anschreiben und um Mitteilung zur Geschäftsfähigkeit bitten? Den Notar (das Nachlassgericht) noch einmal anschreiben?
    Seht ihr das mit dem Ergänzungsbetreuer wie ich (in anderen Foren habe ich da schon durchaus Diskussionen gelesen)?
    Irgendwie muss ich ja noch entscheiden, oder?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Ein Ergänzungsbetreuer ist nicht erforderlich.
    Wahrscheinlich hat das NA-Gericht das Schreiben des Kollegen so aufgefasst, dass er von Geschäftsfähigkeit ausgeht und somit keine Genehmigung erforderlich ist.
    Er hat ja dann auch nichts weiter veranlasst, oder?

  • Die Sache ist rum, da ist nichts mehr veranlasst.
    Hier vorliegend ein formloses Negativzeugnis, das langt, die Sache wurde abschließend erledigt und es hat sich niemand beschwert.

  • Die Antwort des seinerzeit zuständigen Rechtspflegers ist überhaupt nur unter der Prämisse sinnvoll, wenn er anhand des Inhalts der Betreuungsakten (Gutachten etc.) der Auffassung sein konnte, der Betroffene sei geschäftsfähig. Sobald hieran auch nur Zweifel bestehen, ist das Betreuerhandeln schon rein vorsorglich zu genehmigen.

  • Ich würde mir, um die Sache doch noch irgendwie erkennbar und zufriedenstellend abzuschließen, die Betreuerin und den Betreuten einladen und die Erbangelegenheit mit ihnen besprechen. Ein eigener Eindruck ist dann doch die beste Lösung, als sich auf vage Annahmen und nicht beendete Recherchen des vorher zuständigen Kollegen zu verlassen.
    Im besten Falle sagt das Gutachten in der Akte schon etwas über die Geschäftsfähigkeit des Betreuten aus. Wenn sich das dann noch mit dem Eindruck anlässlich der persönlichen Anhörung deckt, gibt´s eben entweder einen Aktenvermerk bzw. ein schriftliches Negativattest darüber, dass die Erbausschlagung nicht genehmigungspflichtig ist, oder eben bei Genehmigungserfordernis dann nach entsprechenden weiteren Recherchen zur Genehmigungsfähigkeit doch noch eine förmliche Entscheidung.
    Dann wäre das für mich ein richtiger Abschluss.

  • Ich hab mir jetzt mal den alten Band der Akte geholt, im aktuellen waren keine ärztlichen Unterlagen mehr vorhanden.
    Das Problem ist, dass die Betreuung schon seit 1993 läuft, und zumindest die letzten beiden Verlängerungen immer aufgrund eines ärztlichen Attests erfolgten. Eines aus 2006 sagt ausdrücklich, dass keine Geschäftsfähigkeit besteht. Das neuere, welches 2013 erstellt wurde, gibt keine Auskunft.
    Das führt jetzt doch eher zu der Genehmigungsbedürftigkeit, oder zumindest zu weiteren Ermittlungen.

    Ich denke, dass ich Wolke7 folgen werde mit ihrem Vorschlag, die Betreuer und Betroffenen persönlich anzuhören. Dann kann sie mir auch gleich etwaige Unterlagen zur Werthaltigkeit nachbringen, wobei ich hier nicht allzu große Hürden zur Genehmigungsfähigkeit sehe, da die Betreuer in selbst auch ausgeschlagen hat. Problematischer ist da eher das erwartbare Unverständnis der Beteiligten, wenn ich ein Jahr später damit um die Ecke komme.... aber was soll man machen :)


    Danke für eure Hilfe!

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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