Hallo,
ich habe hier eine Akte von einem Kollegen übernommen und bei der jährlichen Prüfung der Rechnungslegung festgestellt, dass im August 2015 eine Ausschlagungserklärung eines Notars - als Nachlassrichter - eingereicht wurde, mit der Bitte um Genehmigung.
Die Ausschlagung wurde erklärt sowohl von dem Betroffenen auch als von der Betreuerin (beide sind Geschwister, Erblasserin war die Mutter), die Betreuerin hat aber auch in ihrer Eigenschaft als Vertreterin ihres Bruders ausgeschlagen.
Der damalige Sachbearbeiter hat dann ans Nachlassgericht zurückgeschrieben, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist, solange der Betroffene - der die Ausschlagungserklärung ebenfalls unterschrieben hat - geschäftsfähig war. Anderenfalls wäre auch die Ausschlagungserklärung der Schwester nicht wirksam, weil sie als Beteiligte im Nachlassverfahren nicht für sich und den Betroffenen Erklärungen abgeben darf.
Letzteres sehe ich so nicht, ich halte es nicht für erforderlich, hier einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen, weil kein Interessenskonflikt ersichtlich ist - die Betreuerin hat selbst auch ausgeschlagen.
Jedenfalls ist seitdem nichts mehr passiert. Das Nachlassgericht hat sich nicht gemeldet, über den Antrag wurde nicht entschieden, und als ich jetzt die Betreuerin nochmals deswegen angeschrieben habe hat sie mir nur einen Aktenvermerk des NG mitgeschickt, indem festgestellt wurde, dass Vermögen und Grundbesitz nicht vorhanden sind und ein Erbschein nicht notwendig ist.
Ich neige ja schon dazu anzunehmen, dass das Nachlassgericht von einer Wirksamkeit der Ausschlagung ausgeht (dann hätten sie aber wenigstens das Schreiben beantworten können), eine Überprüfung findet ohne Erbscheinsantrag aber nicht statt. Bei einer Genehmigungspflicht kann die Frist ja aber immernoch nicht abgelaufen sein, weil das Verfahren zur Genehmigung noch nicht förmlich abgeschlossen ist ..... Was kann ich am besten machen? Die Betreuerin anschreiben und um Mitteilung zur Geschäftsfähigkeit bitten? Den Notar (das Nachlassgericht) noch einmal anschreiben?
Seht ihr das mit dem Ergänzungsbetreuer wie ich (in anderen Foren habe ich da schon durchaus Diskussionen gelesen)?
Irgendwie muss ich ja noch entscheiden, oder?