Guten Morgen liebe Kollegen, und wer ihr sonst noch so seid
Kurz zur Erklärung: Lese bereits seit einigen Jahren mit und bin seit kurzem auch angemeldet. SuFu genutzt, aber nichts 100% einschlägiges gefunden.
Nun ergibt sich mein erster eigener konkreter Nachfragefall.
Die UVK beantragt Umschreibung eines Titels/Erteilung einer Teilausfertigung.
Die UVK hat gezahlt: Summe A
Der Kindesvater hat (laut eigener Forderungsaufstellung der UVK) auf den Rückstand gezahlt: Summe B (tatsächlich eine nicht unerhebliche Summe)
UVK beantragt Umschreibung in voller Höhe von A, mit der Begründung: Zahlungen werden erst bei der Vollstreckung berücksichtigt, nicht im Klauselverfahren. Wird der Betrag B hingegen abgezogen bei der Umschreibung, verbleibt dieser bei dem Kind und kann später vollstreckt werden. Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage bestehe zwar, aber der Schuldner unterläge einem Beweislastrisiko, wenn die Akten bei der UVK vernichtet wären und so für den Schuldner die Zahlungen nicht nachweisbar wären, die Verjährungsfristen sind höher als die Aufbewahrungsfristen.
Rein vom Gefühl her tendiere ich weiterhin zu der bei uns üblichen Durchführung, unstreitig bezahlte Beträge nicht in die Klausel mit aufzunehmen.
Wie seht ihr das? Ich hoffe, ich konnte mein Problem treffend ausdrücken.