Vielleicht kann mir jemand spontan eine schnelle Anrwort geben...
Ich betreibe die Zwangsversteigerung (Antrag 2014) eines begehrten Objektes wegen öffentlicher Lasten aus RK 3.
Gerade findet ein Wettlauf zwischen zwei Ablösungsberechtigten statt, der ebenfalls betreibenden Bank (RK 4) und dem Mieter (ohne Grundbuchansprüche).
Falls der Mieter mit der Zahlung schneller ist - erwirbt er damit auch die Stellung als erstrangig "betreibender Gläubiger"?
Für mich ist die Frage deswegen interessant, weil der Mieter die Zwangsversteigerung wohl verhindern oder verzögern will.
Da ich noch spätere Forderungen (aus 2015 und 2016) habe, die nur angemeldet sind, muß ich mich entscheiden, ob ich mit diesen Forderungen nach Ablösung beitrete....