Hallo zusammen,
musste schon mal jemand ein Besetzungsrecht (auch Belegungsrecht) berücksichtigen? In der Versteigerung ist ein Mehrfamilienhaus. Das Objekt ist öffentlich gefördert. Bezüglich aller Wohnungen darf die Stadt den Mieter bestimmen. Genauer gesagt: Sie gibt dem Eigentümer mehrere Mieter vor, und der darf sich von denen einen aussuchen. Im Gegensatz zum Gutachter bin ich schon der Auffassung, dass das eine Wertminderung darstellt. Stöber sagt auch nichts zu der Berechnung und stellt auf den Einzelfall ab.
Der Gesamtwert des Objektes beträgt 625.000,00 EUR. 8 Wohnungen, alle vermietet, mittlerer Unterhaltungszustand. Drumherum sozialer Wohnungsbau.
Auch wenn die Frage hypothetisch ist, denn das Recht wird in jedem Fall noch bestehen zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, muss ich ja etwas in Ansatz bringen........
Vielen Dank im Voraus!