Betreuter ist vermögend. Betreuer beantragt Genehmigung zur Entnahme der Vergütung vom Konto des Betreuten. Hierzu müssten aber Aktien verkauft werden, da auf dem Konto nicht genügend Guthaben vorhanden ist.
Muss der Betreute Vermögen in Form von Aktien zur Zahlung der Betreuervergütung einsetzen.
Wenn ja, muss der Betreuer dann nicht den Verkauf der Aktien genehmigen lassen?