andere Beweismittel § 2356 Abs.1 Satz 2 BGB

  • Mahlzeit!
    Ich habe einen richtig schwierigen Fall übernommen und weiß mir irgendwie auch keinen Rat. Vielleicht habt ihr ja eine Idee, wie ich die Sache eventuell abschließen kann.
    Also….

    Erblasserin
    verwitwet und kinderlos
    keine Geschwister

    Vater und Mutter der Erblasserin Vorverstorben

    Tante mütterlicherseits vorverstorben, hat Kinder.

    Tante väterlicherseits vorverstorben, hat Kinder.

    Soviel zur Übersicht.
    Es ist umfangreicher Nachlass in Geld vorhanden und Nachlasspflegschaft angeordnet.
    Der Nachlasspfleger war auch sehr fleißig und hat recherchiert.
    Vater und Mutter der Erblasserin stammen aus dem ehemaligen Memelgebiet (Preußen) dem heutigen Litauen (seit 1923) und sind in den Wogen des 2. Weltkrieges über Dänemark nach Deutschland geflüchtet. Ebenso die Schwestern von Vater und Mutter. Aus Litauen liegen aktuelle Auskünfte aus dem historischen Archiv vor, dass keine Bescheinigungen über die Geburt der Erblasserin, der Erblasserineltern und deren namentlich bekannten Geschwister ausgestellt werden können, da die Personenstandsbücher nicht vorhanden sind. Das gilt auch für die Abschriften aus dem Ehebuch der Erblasseringroßeltern. Der Nachlasspfleger hat nun versucht die Fluchtroute zu rekonstruieren. Es konnte ermittelt werden, dass die Erblassereltern mit ihren Geschwistern nicht zusammen geflüchtet sind. Das Verwandtschaftsverhältnis beruht damit lediglich auf Aussagen der Abkömmlinge väterlicher und mütterlicherseits, dass es sich bei der Erblasserin um ihre Cousine handelt.
    Was nun? Wie ist das mit den anderen Beweismitteln §2356Abs.1 Satz 2 BGB?

    Grüße
    Döner

  • Alles was nicht urkundlich belegt werden kann (oder wo die Urkunden nur unter ganz schweren Verhältnissen beschafft werden können) ist der eidesstattlichen Versicherung offen. Grundsätzlich die eidesstattliche Versicherung einer dritten Person. Ist eine solche nicht vorhanden ggf. auch die eidesstattliche Versicherung der Erben oder ggf. sogar nur der Antragsteller.

    Vielleicht kann ja TL mit seiner Bank weiterhelfen. Nachlass scheint ja genügend vorhanden zu sein. Dann must du ggf. vom Nachlasspfleger verlangen, dass er einen Profi mit der Urkundenbeschaffung betraut. Die eidesstattliche Versicherung würde ich dann nur als ausreichend erachten, wenn auch der Profi die Urkunden nicht beschaffen kann.

  • Ich habe in solchen Fällen schon alles Mögliche zur Akte gereicht bekommen, z.B. Lebensmittelkarten, da standen die Namen aller Familienangehörigen drauf die in dem Haushalt lebten; Gesundheitspässe, die in Auffanglagern ausgestellt wurden; Familienfotos, wo Eltern und Geschwister drauf waren. Sterbeanzeigen aus der Zeitung, wo die Namen der Angehörigen auch schön gelistet waren.
    Machte sich ganz gut in Ergänzung zur eV.

  • Wann ist die Erblasserin denn verstorben ? § 2356 BGB gibt es nicht mehr, das steht jetzt in § 352 FamFG. In Fällen in denen Urkunden in den Kriegswirren verloren gegangen sind beschränke ich mich auf die eidesstattliche Versicherung.

    Die Erblasserin ist 2010 verstorben.

    Mir kam aber heute Nacht noch eine Idee, wie ist denn das mit der Beantragung des Personalausweises, müsste da nicht auch eine Geburtsurkunde oder irgendein Nachweis zur Personenidentität vorgelegen haben?

  • Wenn die Erblasserin - und eventuell auch die anderen Beteiligten - nach 1945 in der BRD geheiratet haben, ergibt sich aus den Heiratsurkunden die Elternangaben. Ich habe schon mal vom Standesamt aus deren Handakten zu der Heiratsurkunde - falls noch vorhanden- die eidesstattliche Versicherung des Erblassers selbst über seine Eltern erhalten. Das hat mir ausgereicht.

  • auf die GU wird verzichtet bei der Heirat oder Ausstellung PA wenn keine da ist sagte mir mal eine Standesbeamte, ob das so zu verallgemeinern ist weiß ich auch nicht, am einfachsten mal beim Standesamt/Meldebehörde nachfragen

    es gibt aber für das Memelgebiet eine Liste auf den entsprechenen Seiten im Netz mit den Kirchenbüchern, wo, welche Orte und Jahrgänge noch existieren und auch die Standesämter haben solche Listen von Orten aus denen zu ersehen ist, wo was zu finden ist

  • In den Aufgebotsakten der Standesämter finden sich eidesstattliche Versicherungen aus den 1950er Jahren, damals wegen der Masse dieser Fälle (20 % der Bevölkerung waren Flüchtlinge) auf vorgedruckten Formularen etwa des Inhalts:

    "Ich bin Ostflüchtling. Urkunden sind mir auf der Flucht abhanden gekommen. Meine Bemühungen um Beschaffung neuer Urkunden waren ohne Erfolg. Meines Wissens bin ich am ... in ... geboren. Meine Eltern sind ... und .... Als Zeugen für die Richtigkeit meiner Angaben benenne ich ..."

  • In den Aufgebotsakten der Standesämter finden sich eidesstattliche Versicherungen aus den 1950er Jahren, damals wegen der Masse dieser Fälle (20 % der Bevölkerung waren Flüchtlinge) auf vorgedruckten Formularen etwa des Inhalts:

    "Ich bin Ostflüchtling. Urkunden sind mir auf der Flucht abhanden gekommen. Meine Bemühungen um Beschaffung neuer Urkunden waren ohne Erfolg. Meines Wissens bin ich am ... in ... geboren. Meine Eltern sind ... und .... Als Zeugen für die Richtigkeit meiner Angaben benenne ich ..."

    Aha und bei welchem Standesamt müsste man da nachfragen?

  • In den Aufgebotsakten der Standesämter finden sich eidesstattliche Versicherungen aus den 1950er Jahren, damals wegen der Masse dieser Fälle (20 % der Bevölkerung waren Flüchtlinge) auf vorgedruckten Formularen etwa des Inhalts:

    "Ich bin Ostflüchtling. Urkunden sind mir auf der Flucht abhanden gekommen. Meine Bemühungen um Beschaffung neuer Urkunden waren ohne Erfolg. Meines Wissens bin ich am ... in ... geboren. Meine Eltern sind ... und .... Als Zeugen für die Richtigkeit meiner Angaben benenne ich ..."

    Aha und bei welchem Standesamt müsste man da nachfragen?

    Dort, wo die Eheschließung stattfand. Wo das war, findet man, wenn die Person nicht mehr lebt, auf der Sterbeurkunde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!