Mahlzeit!
Ich habe einen richtig schwierigen Fall übernommen und weiß mir irgendwie auch keinen Rat. Vielleicht habt ihr ja eine Idee, wie ich die Sache eventuell abschließen kann.
Also….
Erblasserin
verwitwet und kinderlos
keine Geschwister
Vater und Mutter der Erblasserin Vorverstorben
Tante mütterlicherseits vorverstorben, hat Kinder.
Tante väterlicherseits vorverstorben, hat Kinder.
Soviel zur Übersicht.
Es ist umfangreicher Nachlass in Geld vorhanden und Nachlasspflegschaft angeordnet.
Der Nachlasspfleger war auch sehr fleißig und hat recherchiert.
Vater und Mutter der Erblasserin stammen aus dem ehemaligen Memelgebiet (Preußen) dem heutigen Litauen (seit 1923) und sind in den Wogen des 2. Weltkrieges über Dänemark nach Deutschland geflüchtet. Ebenso die Schwestern von Vater und Mutter. Aus Litauen liegen aktuelle Auskünfte aus dem historischen Archiv vor, dass keine Bescheinigungen über die Geburt der Erblasserin, der Erblasserineltern und deren namentlich bekannten Geschwister ausgestellt werden können, da die Personenstandsbücher nicht vorhanden sind. Das gilt auch für die Abschriften aus dem Ehebuch der Erblasseringroßeltern. Der Nachlasspfleger hat nun versucht die Fluchtroute zu rekonstruieren. Es konnte ermittelt werden, dass die Erblassereltern mit ihren Geschwistern nicht zusammen geflüchtet sind. Das Verwandtschaftsverhältnis beruht damit lediglich auf Aussagen der Abkömmlinge väterlicher und mütterlicherseits, dass es sich bei der Erblasserin um ihre Cousine handelt.
Was nun? Wie ist das mit den anderen Beweismitteln §2356Abs.1 Satz 2 BGB?
Grüße
Döner