Hallo,
einer unserer NLP ist derzeit mit dem Verkauf eines Nachlassgrundstücks beschäftigt.
Eine Kaufinteressentin rief bei uns an und teilte mit, dass unser Nachlasspfleger von ihr bei Abschluss des Vertrags eine Maklerprovision verlangen möchte. Dies hat uns auch etwas verwundert?!
Ob unser Nachlasspfleger hierzu nach GewO überhaupt berechtigt ist uns bislang nicht bekannt. Selbst wenn er hierzu nach GewO berechtigt wäre, liegt doch trotzdem hinsichtlich des Maklervertrags ein verbotenes Insichgeschäft vor, so dass er keine Provision verlangen kann? Wie seht ihr das?
LG