Hallo,
wir wollen eine Unterhaltsforderung vollstrecken. Die Schuldnerin hatte eine Teilungsversteigerung zur Beendigung einer Eigentümergemeinschaft mit ihrem Ex-Mann durchführen lassen. Am Do soll der Verteilungstermin sein. Wir möchten dabei mit einer Vorpfändung zuschlagen und den auf sie entfallenden Erlös sichern.
Seht ihr Gründe die dagegen sprechen könnten? Ist der Drittschuldner hier das Versteigerungsgericht?
Danke
Liane