Habe mich dem alleinigen Aufgabenkreis Vermögenssorge für Wohnungskündigung widersetzt und die beantragte Genehmigung mangels ausreichendem Aufgabenkreis zurückgewiesen. Dieses hat unser Landgericht auch gehalten und mir vollumfänglich Recht gegeben. Die Sache wurde an das Amtsgericht zurückgegeben. JETZT legt der Richter nach und fasst einen Beschluss mit folgendem Tenor:
Der Aufgabenkreis wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
- ...
- die Vermögenssorge (d.h. die Sorge für sämtliche Vermögensangelegenheiten einschließlich der Eingehung und einvernehmlichen Auflösung bzw. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aller Art, seien diese genehmigungspflichtig oder nicht) und die Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen.
Was würdet Ihr jetzt machen? Der Richter weist in der Begründung darauf hin, dass es erforderlich ist den Aufgabenkreis klarstellend neu zu fassen. Gleichwohl rückt er keinesfalls von der Auffassung mit der alleinigen Vermögenssorge ab. Wie bekomme ich das Ding jetzt ggf. wieder zum Landgericht? Ich bin als Gericht wohl nicht beschwerdeberechtigt? Oder kann ich nunmehr erneut, auch aufgrund des nunmehr ergänzten aber nicht erweiterten Aufgabenbereichs die Angelegenheit wieder zum Landgericht geben? Was würdet ihr machen?
Vielen Dank für eine konstruktive Einschätzung!