Hallo,
ich bin mir unsicher, ob ich einen Ergänzungspfleger für folgende Sache brauche:
Mutter und Tochter sind zu je 1/2 eingetragene Eigentümer. Der Vater ist Nießbrauchberechtigter am Anteil seiner Tochter. Das Grundstück soll veräußert werden. Hierzu liegt mir nun ein Antrag auf Bestellung eines EP vor. Famg. Gen. ist noch nicht beantragt.
Die Mutter soll 50% (entsprechend ihrem 1/2 Anteil) und die Tochter lediglich 25% des Verkaufserlöses erhalten. Die restlichen 25% erhält der Kindesvater, als Ausgleichzahlung für den Nießbrauch (habe ich in einem Telefonat mit dem Notar erfahren)
Brauche ich wegen der Zahlung an den Vater einen Ergänzungspfleger?