Hallo, ich hätte da mal ne Frage...
Ich habe eine Betreuerin, bei der es in der Vergangenheit permanent Probleme mit der Rechnungslegung gab. Das ging regelmäßig bis zu Zwangsgeldbeschlüssen, sie wurde deshalb bereits in einigen Verfahren entlassen.
Nun reicht sie auf einmal in jedem Verfahren eine Selbstverwaltungserklärung des Betroffenen ein. Auch in Verfahren, in denen es bislang immer eine Rechnungslegung gab und aus den Gutachten ersichtlich ist, dass die Betroffenen eigentlich nicht in der Lage sind, Ihr Konto zu verwalten.
Im BT3 schreibt sie, sie regele sämtliche Angelegenheiten, die Betreuung müsse fortgeführt werden, da der Betroffene sich nicht selbst kümmern kann.... und dann die Erklärung verbunden mit dem Verzicht auf Rechnungslegung.
Gibt es die Möglichkeit, dennoch die Rechnungslegung zu verlangen? Im Zweifel sagt sie mir, sie habe keine Unterlagen... Ich gehe aber davon aus, dass sie die Leute (wie auch immer) überredet, diese Dinger zu unterschreiben....
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.