Hallo
ich bin verzweifelt und hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Ich befinde mich momentan im letzten Jahr der Probezeit und werde aber im Juni mein erstes Kind bekommen.
Da mein Mann und ich unser Haus in RLP gebaut haben und schon immer hier gelebt haben (wegen Familie und seinem Job nicht anders machbar) und ich aber in NRW verbeamtet bin und meine Versetzungsgesuche auch trotz idealer und total identischer Tauschpartnerin grundlos abgelehnt wurden, ergibt sich für mich ein Dilemma.
Ich fahre aktuell zwei Stunden täglich Arbeitsweg. Mein Mann kann keine Teilzeit arbeiten nach der Elternzeit. Nur ich. Wir wohnen auf dem Dorf und der Kindergarten wäre von 7 bis halb 1. Das heiß,t ich könnte nach Abzug des Arbeitsweges noch ca 3 Stunden arbeiten. Nach Abzug der Fahrtkosten und Parkkosten blieben mir somit 200 € monatlich. Dafür will ich mir die stressige Fahrt nicht antun und ich denke jeder versteht, dass das nicht zumutbar ist. Daher wollte ich mich nach der Elternzeit entlassen lassen und mich anderweitig bewerben, da mein Dienstherr auf meine Tauschangebote ja nicht eingeht und mir irgendwie keine andere Wahl lässt.
Ich bin dabei aber immer davon ausgegangen, dass diese 5-Jahresfrist für die Rückzahlungen weiterläuft während der Elternzeit. Das hätte bei mir dann genau gepasst. Jetzt hab ich aber schon gegenteiliges gehört und hab ganz schön Angst, da es geldtechnisch bei uns dann sowieso sehr sehr eng wird...
Muss ich unter all diesen Umständen wirklich zurückzahlen?