Wieder mal gefragt:
Es läuft eine Nachlasspflegschaft und der Erbenermittler hat viele Erben - auch im Ausland - der 3. Erbordnung ermittelt.
Diese wurden angeschrieben und gebeten, einen Vertrag mit dem Erbenermittlungsbüro zu unterschreiben und
....n a t ü r l i c h mit der Unterschrift auch eine entsprechende Vergütung von ? % zu akzeptieren.
Die angeschriebenen Erben sind zum größten Teil vom Stuhl gefallen, da die Vergütung natürlich nicht unerheblich ist.
Nur ein kleiner Teil der Erben hat den Vertrag unterschrieben.
Der Erbenermittler hat dem Nachlasspfleger gegenüber geäußert, dass er die Erben nicht benennen wird.
Kann ich als Nachlassgericht die Benennung der Namen verlangen ?
Vielen Dank