Huhu,
würdet ihr BerH bewilligen, für die bloße Beratung, wie die Erbfolge aussieht, wenn Auslandsbezug besteht. Vater ist verstorben und war ital. Staatsbürger aber hatte seinen Aufenthalt zuletzt in Deutschland.
ASt möchte BerH zur Beratung, wer Erbe ist und ob ein Pflichtteilanspruch besteht.
Liebe Grüße