Hallo zusammen!
In meinem vorliegenden Fall wurde die Beklagte von einer RA-Gesellschaft vertreten. Sämtliche schreiben dieser Partei waren von ein und demselben RA unterzeichnet, zum Termin in der II. Instanz ging jedoch ein anderer (ist ja kein Problem). Für die I. Instanz liegt bereits ein KFA vor, vom 'normalen' Unterzeichner ("hiermit beantragen WIR [...]"). Nach dem Urteil der II. Instanz kam ein Schreiben einer anderen Kanzlei, dass diese die Beklagte nun vertreten würde. Unterzeichnet vom bekannten RA; hat anscheinend den Arbeitsplatz gewechselt. Im Schreiben nimmt er Bezug auf alle bislang gestellten Anträge der vorherigen Gesellschaft; also ja auch auf den KFA.
Nun meine Frage:
Kann ich einfach den KFB für die I. Instanz fertigen oder brauche ich eine Prozessvollmacht, Abtretungserklärung, irgendetwas ?
Habe zu diesem speziellen Fall leider nichts finden können
Vielen Dank schon mal!