Der Ehemann einer Schuldnerin ist verstorben. Sie hat ein P-Konto. Der Ehemann hatte kein P-Konto.
Die Rente des Verstorbenen wird, wie gesetzlich vorgesehen, in Höhe von 3 Monatsrenten auf das Konto des Verstorbenen überwiesen.
Die Ehefrau/Schuldnerin löst das Konto des Verstorbenen auf und lässt diese Rente auf ihr P-Konto überweisen.
Nun beantragt die Schuldnerin, dass der Betrag von der Pfändung freigestellt wird.
Mir fällt lediglich der § 54 Abs. 2 SGB I ein - keine Billigkeit der Pfändung.
Die Schuldnerin hat selbst keinerlei Einkommen - also bisher keine eigene Rente, ALG oder Grundsicherung.
Sie lebte mit dem Ehemann gemeinsam von dessen Rente.
Bei der Forderung handelt es sich um eine "alte" Forderung (vor 2012) von Quelle.