S benötigt für seine Wege zur Arbeit unstreitig ein Auto. Also fährt er mit dem Wagen seiner Freundin F täglich dorthin. Dumm ist nur, dass ihm dieser Wagen bis eine Woche vor Antragsstellung selbst gehörte. Dann schenkte er ihn F.
Der IV muss diese Schenkung ja nun anfechten. Also würde das Auto in die Masse gelangen. Würden in diesem Moment, in dem F den Wagen an die Masse herausgibt, die § 36 Inso, § 811 I Nr. 5 ZPO greifen und der Wagen würde gar nicht Massebestandteil?