Frage zur Vertretung:
Ich bin zu 1.0 AKA dem Betreuungsgericht A zugeteilt.
Mein Kollege ist zu 0.2 AKA dem Betreuungsgericht B zugeteilt, die restlichen 0,8 AKA einem Grundbuchamt. Der Kollege arbeitet also nur 1 Tag in der Woche (mittwochs) am Betreuungsgericht B.
Laut Geschäftsverteilungsplan haben wir uns gegenseitig auf den Betreuungsgerichten A und B zu vertreten.
Nehmen wird an, der Kollege hat seinen einen Tag auf dem Betreuungsgericht B gearbeitet und am nächsten Tag (Donnerstag) kommt ein Antrag auf einstweilige Anordnung einer Betreuerbestellung.
Bin ich jetzt für diese Betreuerbestellung zuständig ?
Meiner Ansicht nach nicht, da eine Vertretung nur für diese Tage gilt, für welche der Kollege ansich da sein müsste, aber wegen Urlaub oder Krankheit nicht da ist. Sonst müsste ich den Kollegen ja an 4 Tagen in der Woche vertreten und müsste insgesamt 1,8 AKA arbeiten !
Anders herum: Ich bin eine Woche krank. Wie vertritt mich mein Kollege in dieser Woche, wenn z.B. jeden Tag eine einstweilige Anordnung am Betreuungsgereicht A zu erfolgen hat ?