Erwerb eines Grundstücks durch im Kaufvertrag gegründete GbR

  • Ich soll eine AV zu Gunsten der A & B GbR eintragen. Der KV hat folgenden Inhalt:
    Es erscheinen 1) C als Verkäufer und 2a) A, geb. am und 2b) B, geb. am - beide wohnhaft in … .
    § 1
    Verkäufer verkauft an die hiermit gegründete GbR unter der Bezeichnung A & B GbR, bestehend aus den Beteiligten zu 2a) und 2b), an die genannten Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt sind, von den in § 1genannten Grundstücken … .
    Um den vereinbarten Eigentumserwerb zu sichern, bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer zu dessen Gunsten eine Vormerkung einzutragen.
    Aus dem weiteren Inhalt ist dann auch bereits die Auflassung ersichtlich, die dahingehend lautet, dass sich die Beteiligten über den Eigentumsübergang im angegebenen Erwerbsverhältnis (?)einig sind.

    M. E. geht aus der zur Eintragung bewilligte AV nicht deutlich hervorgeht, dass diese für die GbR , bestehend aus den Gesellschaftern … eingetragen werden soll.
    Aufgrund einer von mir entsprechend erlassenen Zwischenverfpgung teilt mir der Notar mit, dass § 1 des KV deutlichst hervorgeht, dass die AV für die GbR bestehend aus den Gesellschaftern … eingetragen werden soll.

    Ist dem Notar zuzustimmen?:gruebel:

  • Er verkauft an die GbR. Wer Käufer ist, ist also klar. Und dann wird eine AV für den Käufer bewilligt. Was willst Du noch?

    Der Passus mit dem Erwerbsverhältnis geht halt ins Leere, weil es keins gibt. Das ist aber von allen Auslegungsschwierigkeiten, die man notariellen Urkunden haben kann, eine der harmlosesten.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • "... in dem angegebenen Erwerbsverhältnis"

    Erwerbsverhältnis ist hier - was auch eindeutig so erklärt ist - der alleinige Erwerb durch die GbR. Natürlich hätte man das, was hier offenbar regelmäßig als Urkundenbaustein vorgesehen ist, besser herausnehmen sollen. Das ändert aber nichts in der Sache.

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