Ich soll eine AV zu Gunsten der A & B GbR eintragen. Der KV hat folgenden Inhalt:
Es erscheinen 1) C als Verkäufer und 2a) A, geb. am und 2b) B, geb. am - beide wohnhaft in … .
§ 1
Verkäufer verkauft an die hiermit gegründete GbR unter der Bezeichnung A & B GbR, bestehend aus den Beteiligten zu 2a) und 2b), an die genannten Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt sind, von den in § 1genannten Grundstücken … .
Um den vereinbarten Eigentumserwerb zu sichern, bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer zu dessen Gunsten eine Vormerkung einzutragen.
Aus dem weiteren Inhalt ist dann auch bereits die Auflassung ersichtlich, die dahingehend lautet, dass sich die Beteiligten über den Eigentumsübergang im angegebenen Erwerbsverhältnis (?)einig sind.
M. E. geht aus der zur Eintragung bewilligte AV nicht deutlich hervorgeht, dass diese für die GbR , bestehend aus den Gesellschaftern … eingetragen werden soll.
Aufgrund einer von mir entsprechend erlassenen Zwischenverfpgung teilt mir der Notar mit, dass § 1 des KV deutlichst hervorgeht, dass die AV für die GbR bestehend aus den Gesellschaftern … eingetragen werden soll.
Ist dem Notar zuzustimmen?