Mein Mandant will mittels Teilungsversteigerung die Auflösung einer bestehenden Erbengemeinschaft betreiben.
Gehe ich richtig, dass er "notfalls" (falls sich kein Erwerber findet) folgende Kosten zu tragen hat:
EUR 100,00 gemäß Nr. 2210 VV-GKG
2,0 Gebühren gemäß Nr. 2211 - 2215 VV GKG
Kosten für Sachverständigen, Zustellauslagen etc. pp,.
Meine eigentliche Frage ist aber, ob bei Antragstellung bereits ein Kostenvorschuss einzuzahlen ist, oder dieser sukzessive durch das Gericht angefordert wird.