Hallo zusammen! Ich hoffe, dass Ihr im Forum mir bei folgendem Problem helfen könnt:
Heute Morgen war Versteigerungstermin. Der einzige Interessent bietet etwas über 5/10.
Die Gläubigerin verlangt Sicherheitsleistung i.H.v. 10 %. Das wären 26.000 €.
Der Bieter hat nur einen zwei Wochen alten (Ausstellungsdatum 21.02) Scheck über 325.000 € dabei.
Gläubigerin lässt sich auf keine Diskussion ein. Ich weise das Gebot zurück wegen fehlender Sicherheitsleistung, entspricht nicht § 69 ZVG.
Der Bieter legt Widerspruch ein. Kein weiteres Gebot mehr.
Da ich die Sache mit dem Widerspruch noch nie hatte, wollte ich das in Ruhe prüfen und habe Verkündungstermin in einer Woche bestimmt.
Nach einigem Lesen und Diskutieren meine ich nun, dass ich beim jetzigen Stand dann den Zuschlag versagen muss mangels zuschlagsfähigem Gebot. Das würde ich dann nächste Woche sehen.
Mein Problem ist nun heute: Was mache ich solange mit dem Scheck?
a) Geldbetrag hinterlegen, vielleicht wird er ja doch noch eingelöst. Sobald die Einzahlungsbestätigung da ist, überschüssigen Betrag auszahlen. Dann hätte ich ja auch nachträglich die Sicherheitsleistung und müsste eigentlich den Zuschlag noch erteilen??? Dies widerstrebt mir aber total, denn wofür gäbe es die Vorlagefrist des § 69 ZVG und ich würde ja, indem ich ihn doch noch einlöse, den Mangel heilen.
b) Scheck bis zur Rechtskraft des Zuschlags(versagungs)beschlusses in der Akte lassen bzw. als Papier als solches hinterlegen
Sieht jemand noch eine Möglichkeit?
Wer kann mir helfen?