Hallo zusammen,
der Betreuer ist verstorben. Wer ist verpflichtet zur Schlussabrechnung? Hierzu gab es bereits eine Diskussion zum ähnlichen Thema (Tod Betreuter und Betreuer)(https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…s-und-Betreuten).
Nach Palandt u.a., Rn. 1 zu § 1890 BGB sollen die die Erben sein. Dagegen spricht u.a., dass die Erben nicht das Betreueramt "beerben", es sich m.E. um eine berufsspezifische Pflicht handelt.
Die Frage ist: Ist der neue Betreuer zur Schlussabrechnung des verstorbenen Betreuers verpflichtet, und wenn ja, nach welcher Vorschrift oder Grundsatz?