Schönen guten Nachmittag!
Folgender Fall:
Die verwitwete Erblasserin hinterlässt 10 Kinder und ein Testament.
Der Testamentarische Erbe schlägt die Erbschaft aus, es tritt gesetzliche Erbfolge ein.
Von den 10 Kindern schlagen 8 die Erbschaft aus.
Es bleiben übrig Erbe Sohn und Erbe Tochter.
Erbe Sohn wurde die Sachlage erläutert. Er erklärt, dass er die Erbschaft annehmen will und einen Erbschein benötigt. Der Nachlasswert beträgt laut Angabe bis 0 - 1.000 Euro.
Kein Grundstück! Schulden sind vorhanden.
Erbe Tochter bekommt 2009 ein Schreiben vom Nachlassgericht mit dem Inhalt, dass der testamentarische Erbe die Erbschaft aufgrund Überschuldung ausgeschlagen hat, sie zu den gesetzlichen Erben gehört und spätestens nach Zugang dieses Schreiben 6 Wochen Zeit hat die Erbschaft auszuschlagen mit den üblichen Belehrungen.
Erbe Tochter veranlasst nichts.
Erbe Sohn beantragt einen Erbschein.
Erbe Tochter wird angehört. Sie äußert sich nicht.
Der Erbschein wird 2011 erteilt Sohn ½ und Tochter ½.
Die Erbschein wird der Tochter in begl. Abschrift übersandt, die Akte weggelegt.
Nun 3 Jahre später geht von der Tochter eine notariell beglaubigte Erbausschlagungserklärung, hilfsweise Anfechtungserklärung ein.
Sie erklärt, sie hat Post von einem Gläubiger bekommen und soll zahlen. Sie sagt, sie war im Irrtum darüber das der Nachlass überschuldet ist und sie war sich der Ausschlagungsfrist nicht bewusst. Im Übrigen dachte sie, sie wäre nicht Miterbin, weil sie ja nichts unternommen hat.
Was habe ich jetzt zu veranlassen?
Ich meine doch nichts. Die vorgetragenen Anfechtungsgründe sind nicht neu und wurden ihr durch das Nachlassgericht bereits mit Schreiben aus dem Jahr 2009 mitgeteilt. Wenn Sie ihre Post nicht aufmerksam liest und anschließend entsprechend handelt -> Pech für sie, oder?
Danke fürs Antworten!
der Döner