Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal eure Meinungen.
Ich habe vorliegend ein notarielles Testament, in dem sich die Erblasserin und ihr Ehemann als Alleinerben eingesetzt haben. Nacherben sind die Kinder des Ehemanns.
Öffnungsklausel ist enthalten, der Überlebende darf neu testieren.
Ehemann und nun auch meine Erblasserin sind verstorben. Von der eh. Betreuerin wurde nun ein Schreiben eingereicht in dem folgendes steht:
"Mein Testament habe ich heute meinen Erben A und B in Verwahrung gegeben, damit sie es nach meinem Tod dem Amtsgericht aushändigen" Das ganze ist eigenhändig ge- und unterschrieben.
Das eigentliche Testament ist jedoch nicht mehr auffindbar.
Nun ist B (A ist bereits verstorben) und die Kinder des Ehemanns aufgetaucht um die Sachlage zu klären. Der Kollege bei dem Sie waren schätzt die Sache so ein das B Erbe geworden ist, auch wenn das eigentliche Testament nicht mehr auffindbar ist.
Jetzt hab ich aber auch noch die Aussage der Betreuuerin die sagt 2014 hat ihre Betreute ihr gesagt das sie das handschriftliche Testemant so nicht mehr aufrecht erhalten will.
Da wir vorliegend einen zu sichernden Nachlass muss ich für mich recht zügig eine Entscheidung treffen wer nun Erbe geworden ist oder ob ich erst mal nen Nachlasspfleger einsetze.
Vielen Dank schonmal im voraus!