Datenbankgrundbuchgesetz - DaBaGG

  • Aber was macht es für einen Unterschied, ob ich die Berechtigten jetzt recherchiere oder einfach das abschreibe, was momentan im Grundbuch steht?
    Ob im jetzigen Grundbuch oder im Datenbankgrundbuch noch die Bayerische Vereinsbank AG als Gläubigerin steht, macht doch keinen Unterschied. Wenn ich irgendwann mal Nachweise brauch, dann muss ich sowieso nachforschen. Aber wozu jetzt schon?


    Wie 15. Meridian sagt: Es kommt auf den Berechtigten an. Bei der Bayerischen Vereinsbank ist es relativ egal. Wenn die Recherchen ausufernder werden - und das kommt leider ab und zu vor -, rentiert es sich, das langsam anzufangen.

    Übrigens muss man mit solchen Rechercheergebnissen nicht jetzt sofort alles umschreiben. Wenn ich das in mehreren Grundbüchern zugleich oder zum Umschreiben keine Zeit habe, mache ich ggf. auch nur einen Vermerk in der Veränderungsspalte über die Aktualisierung. Nebenbei überlegen wir gerade, bestimmte Recherchen so zu archivieren, dass wir sie bei Bedarf generell abrufen können. Aber auch das wird wohl nach dem Muster ablaufen: Jede Kleinigkeit zählt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wie ist eigentlich "Die Anlegung des Datenbankgrundbuchs" in § 71 a GBV zu verstehen? Ich lege ja jetzt noch kein Datenbankgrundbuch an, wenn ich ein Blatt umschreibe?

  • [quote='15.Meridian','RE: Datenbankgrundbuchgesetz - DaBaGG vermute einen simplen Grund dahinter:

    Mit Einführung des Datenbankgrundbuchs wirst Du verpflichtet sein, anlässlich des ersten Eintragungsantrags betreffend ein Grundstück dieses gesamte Grundstück mit all seinen Belastungen ins Datenbankgrundbuch zu übertragen. Dabei wirst Du verpflichtet sein, dann den aktuellen Berechtigten / die aktuellen Berechtigten der Rechte einzutragen.

    QUOTE]

    Wer sollte einen dazu verpflichten können, bzw. wer kontrolliert es, wenn ich den alten Berechtigten/ das seinerzeit herrschende Grundstück im DaBaGB eintrage?

  • Wer sollte einen dazu verpflichten können, bzw. wer kontrolliert es, wenn ich den alten Berechtigten/ das seinerzeit herrschende Grundstück im DaBaGB eintrage?

    Dich verpflichtet das Gesetz dazu, genauer gesagt - siehe oben - § 71a Abs. 2 Nr. 3 Grundbuchverfügung.

    Ich gehe davon aus, dass das Datenbankgrundbuch dann aus Abt. II zum herrschenden Grundstück verknüpft - wie soll diese Verknüpfung erfolgen, wenn es das herrschende Grundstück seit 100 Jahren nicht mehr gibt, sondern aus Flur 1 Flurstück 100 die Flur 1 Flurstücke 100/1 bis 100/56 geworden sind?

    Wie durchgesetzt werden kann, dass Du auch die aktuellen Berechtigten recherchierst, weiß ich nicht. Da das Datenbankgrundbuch u.a. dazu dienen soll, alle Rechte, die der A*Bank AG zustehen, dereinst sowohl finden als auch auf deren Rechtsnachfolgerin B*-Bank umtragen zu können, wäre es tödlich, wenn Du die C*-Bank, die in der A*Bank aufgegangen ist, als Berechtigte ins Grundbuch aufnimmst.

  • Genau, dann wäre deine Karriere zu Ende ;)
    Da werden die vielen Kollegen, die in den nächsten 2 - 3 Jahren in Pension gehen zittern.
    Es soll aber schon Gerichte geben, bei denen pensionierte Kollegen auf 450 Euro Basis umschreiben....

  • Nach der Regelung des § 71a GBV ist klar, dass wir bei der Migration die dort angesprochene Aktualisierung durchführen müssen. Das gesetzgeberische "sollen" bringt lediglich zum Ausdruck, dass der Verstoss gegen die Pflicht keine sonstigen Konsequenzen z. B. im Hinblick auf die Richtigkeit des Grundbuchs hat.

    Allerdings tun wir uns keinen Gefallen damit, wenn wir diese Aktualisierung nicht durchführen:

    Mit dem Datenbankgrundbuch soll es möglich werden, dass beispielsweise ein Kollege in München merkt, aha, die Großkopf-Kasino-Bank AG mit Sitz in Frankfurt/Main hat Firma und Sitz geändert und heißt künftig Finanzielles Kleinbrötchen AG in Kulmbach. Er könnte, wenn das so freigegeben wird, Name und Sitz evtl. bayernweit ausbessern. Funktioniert natürlich nur, wo die Datenbank die Großkopf-Kasino-Bank AG mit Sitz in Frankfurt/Main findet. Die Vorgängerversion Leistung-die-Leiden-schafft AG, Frankfurt/Main, die ich in meiner Faulheit oder Zerstreutheit stehen gelassen habe, wird dann halt nicht aktualisiert.
    (Zufällige Ähnlichkeiten mit echten Instituten sind selbstmurmelnd zufällig.)

    Mit dem DaBaG soll es ferner möglich werden, dass spätere Vermessungen beim herrschenden Grundstück automatisch zu einer Berichtigung beim dienenden Grundstück führen. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn der Eintrag beim dienenden Grundstück aktualisiert ist.

    Ich habe diesen Bereich noch nicht zu Ende gedacht, aber:

    - Wieweit ist dir Richtigkeit des Grundbuchs berührt, wenn sich der Rechtsverkehr wegen § 71a GBV darauf verlässt, dass die Eintragungen aktualisiert sind?

    - Können wir selbst irgendwann noch sagen, was aktualisiert wurde und was nicht, wenn wir da irgendwann mal nicht aktualisieren? - So eine Gemarkung möchte ich jedenfalls nicht bekommen.

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  • Das mit den Pensionären gibt es hier auch, allerdings für brutto zirka 18-20 Euro die Stunde, den aktuellen Betrag weiß ich gerade nicht. Abgesehen davon, dass es nicht so irre viele Pensionäre gibt, die sich dazu bereit erklären und das auch können, hat sich als problematisch herausgestellt, dass (oder wenn?) die Pensionäre zwar Sütterlin lesen, aber aus rechtlichen und/oder technischen Gründen das Grundbuch nicht unterschreiben können, der Rechtspfleger aber das umgeschriebene Grundbuch, das er nun freigeben soll, in seiner Ursprungsfassung gar nicht lesen kann, also letztlich nicht weiß, um die Umschreibung richtig ist.

    Zumindest hier können das statt Pensionären auch aktive Kollegen machen, denen die auszuzahlenden Überstunden entsprechend angeordnet werden.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • Zumindest hier können das statt Pensionären auch aktive Kollegen machen, denen die auszuzahlenden Überstunden entsprechend angeordnet werden.

    Ach was :eek:; davon hab ich ja noch nie gehört ( von bezahlten Überstunden ).

  • Wenn ich das hier alles so lese, freue ich mich jetzt noch viel mehr auf meine Pensionierung Ende des Jahres!!!:strecker
    Die Umschreibung vom Papier- ins elektronische Grundbuch war 2001 schon ein Akt für sich, als wir viele uralte Grundbücher teilweise von 18hundertundzerquetschte umschreiben mussten. Die Schrift war zwar teilweise sehr ästhetisch, aber kaum zu lesen bzw. zu deuten und doch mussten wir "was draus machen"! :D
    Aber gegen das, was jetzt für das Datenbankgrundbuch gemacht werden muss, war die Umschreibungsaktion ja noch ein Spaß!:cool:
    Und ob ich mir als Pensionär dann damit vielleicht ein bissel die Zeit vertreiben würde, weiß ich jetzt noch nicht.
    Zumindest müssten dann unsere Landagsabgeordneten ein großes Stück von ihren erst kürzlich in "Selbstbedienungsmanier" erhöhten Diäten zurückgeben, damit das Justizministerium mir einen Stundensatz zahlen kann, der mich halbwegs etwas fröhlicher machen kann. :teufel:

  • Ich gehe ganz grob mal davon aus, daß die Umstellung eines Blattes durchschnittlich so lange dauert, wie die Bearbeitung eines durchschnittlichen Antrages.

    Das heißt, wenn ich heute z. B. 10 Anträge am Tag schaffe, dann kann ich bei gleichzeitiger Umstellung noch 5 machen.

    Oder ich stelle halt nur noch um.

    Wer das alles schafft und wieviel Personal dafür erforderlich ist, ist schlichtweg nicht mein Problem. Ich persönlich habe kein Interesse an der Einführung des Datenbankgrundbuches und wüßte nicht, was mich dazu veranlassen sollte, zu Lasten der Arbeitsqualität irgendwelche "Quick-And-Dirty"-Umschreibungen auf ein politisch genehmes weil technisch grade "en vogues" System durchzuführen...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Ich gehe ganz grob mal davon aus, daß die Umstellung eines Blattes durchschnittlich so lange dauert, wie die Bearbeitung eines durchschnittlichen Antrages.

    ......


    :wechlach::wechlach::wechlach:


    3 Seiten BV, 4 Seiten BVZ mit allem was seit 1899 so möglich oder nicht möglich war! 5 Seiten Abt. II vollgeschi*** mit Rechten, die es alle noch gibt mit 8 Seiten Veränderungsspalte und dazu noch a paar Rechte Abt 3 in Goldmark (sehr aktuell!!) .....
    Da wünsch ich das nächste Quartal viel Spaß beim Umschreiben eines Blattes, das noch nicht mal zu den schlimmen gehört :D

  • Ach was :eek:; davon hab ich ja noch nie gehört ( von bezahlten Überstunden ).


    Ich kann nur von meinem OLG-Bezirk reden, der von Deinem ja geringfügig abweicht ...

    Wie bereits zitiert: Man geht im Schnitt von einer halben Stunde Migrationsdauer pro Blatt aus, mit Migrationsautomat von 15 Minuten. Nur ob das die rein technische Seite betrifft oder etwa die rechtliche Seite auch schon einbezogen ist, weiß ich nicht. Ich tippe aber nach all meinem Wissen auf "rein technisch", so dass die rechtlichen Folgen natürlich zusätzlich kommen.

    Nebenbei wird es freilich auch Blätter geben, die tatsächlich rasch und unproblematisch umzustellen sein werden: Ein Grundstück, ein Eigentümer, eine Grundschuld jüngeren Datums - das wird tatsächlich rasch erledigt sein.

    Daneben ist beabsichtigt, eine fragmentweise Migration zuzulassen. Technisch gesehen zumindest, ob das Land das dann übernimmt bleibt abzuwarten (wahrscheinlich aber schon, weil das auf Wunsch der Länder überhaupt erst gemacht wird). Wenn ich jetzt eine Abtretungserklärung zu Abt. III/2 bekomme, soll ich damit statt einer Vollumstellung des ganzen Blattes auch die Möglichkeit haben, nur die Struktur des Blattes zu erfassen (ein grundstück, zwei Eigentümer, ein Recht in Abt. II, drei Rechte in Abt. III, und wirklich umstellen tue ich jetzt nur das recht Abt. III/2, wo die Abtretung einzutragen ist.

    Mehr als ein zeitliches Entzerren wird das aber auch nicht, und es wird vermutlich auch nicht immer gehen. Wenn ich statt einer Abtretung die Begründung von Wohnungseigentum bekomme, werde ich wohl dieses Blatt voll umstellen müssen, egal was drauf lastet.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Nein, für eine Umschreibung ist momentan mehr, so um die 4 Stunden vorgesehen. Manche kann man in 4 Minuten machen, wenn ein Grundstück unbelastet ist und für andere braucht man 4 Tage (oder Andreas für seinen geschilderten Fall 4 Wochen).

    Ach so, es geht um die Migration. Da war ich jetzt zu langsam. Halbe Stunde, ok, das wird der Automat schon machen.

  • Wenn ein Unbefangener dies alles liest, kann er aufgrund der zu befürchtenden Weiterungen und Imponderabilien leicht den Eindruck gewinnen, die Befürworter des Datenbankgrundbuchs wären allesamt reif für die Psychiatrie.

    Natürlich wäre das - jedenfalls in der praktischen Realität - ein Fehlschluss. In BaWü laufen (bei ähnlicher Sachlage) auch noch alle frei herum.

    Mit vereinten Kräften wird es schon noch gelingen, ein seit jeher hervorragend funktionierendes Grundbuchsystem gründlich zu runinieren.

  • Ich bin ein unbefangener Rechtspfleger^^, das Ausmaß der ganzen Aktion mag ich mir gar nicht vorstellen. Wenn ich an unsere Stadt- und Gemeindeblätter denke, denn man gute Nacht.:daumenrun

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Wenn ein Unbefangener dies alles liest, kann er aufgrund der zu befürchtenden Weiterungen und Imponderabilien leicht den Eindruck gewinnen, die Befürworter des Datenbankgrundbuchs wären allesamt reif für die Psychiatrie.

    Das stimmt nach meiner Wahrnehmung nicht. Den direkten Mitarbeitern am Projekt ist das als zumeist langjährige Grundbuchrechtspfleger sogar ziemlich klar. Das Problem liegt hier weniger in den Justizkreisen als mehr weiter oben (Finanz/Personalressort bzw. Regierung), weil bekanntnlich gespart werden muss. Zum Beispiel laufen ja derzeit die wieder Änderungsbestrebungen im PEBS§Y-Bereich. Da passen Aufstockungen nicht recht ins Bild.

    Warum sich diese Kollegen dann dafür hergeben, das Projekt durchzuführen? Lassen wir es mal ... wir wollen nicht wirklich, dass es Kollegen machen, die solche Probleme nicht einmal erkennen, glaube ich ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wo die Problemursachen und die problemverursachende Ahnungslosigkeit beheimatet ist, ist ganz gleichgültig. Maßgeblich ist alleine, dass man Dingen das Wort redet, von denen von vorneherein klar ist, dass sie in der beabsichtigten Weise nicht funktionieren können. Und da hilft es auch nichts, wenn einer die Dinge auf den anderen schiebt. Es gibt keine "Guten" bei der Justiz und keine "Bösen" bei der Finanz, sondern es gibt eine oberbehördliche Gesamtverantwortung, und wenn einer der Beteiligten meint, er müsse irgendeinen Unsinn in die Welt setzen, müssen die anderen eben sagen, dass man diesen Unsinn unter den gemachten Vorgaben nicht mitmacht.

  • Wo die Problemursachen und die problemverursachende Ahnungslosigkeit beheimatet ist, ist ganz gleichgültig. Maßgeblich ist alleine, dass man Dingen das Wort redet, von denen von vorneherein klar ist, dass sie in der beabsichtigten Weise nicht funktionieren können. Und da hilft es auch nichts, wenn einer die Dinge auf den anderen schiebt. Es gibt keine "Guten" bei der Justiz und keine "Bösen" bei der Finanz, sondern es gibt eine oberbehördliche Gesamtverantwortung, und wenn einer der Beteiligten meint, er müsse irgendeinen Unsinn in die Welt setzen, müssen die anderen eben sagen, dass man diesen Unsinn unter den gemachten Vorgaben nicht mitmacht.


    hmm ... Moment mal. Wie lautet der tradiierte Führungssatz?

    "Ich will keine Ja-Sager um mich haben. Wenn ich Nein sage, dann sagen Sie gefälligst auch Nein.

    :ironie:


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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