Hallo !
Folgender Fall liegt mir vor :
In einer Nachlasssache hat Frau A. als Betreuerin für Herrn M. die Erbschaft vor einem Notar im Dezember ausgeschlagen.Sowohl Herr M.selbst als auch Frau A. wurden vorher von mir über die Erbschaft informiert.
Die Ausschlagungserklärung hatte Frau A. damals nicht an das Betreuungsgericht weitergeleitet, sondern dem Betreuten ausgehändigt.
Diese Unterlagen wurden von dem Betreuten nicht beim Betreuungsgericht abgegeben.
Die Betreuung wurde im Januar aufgehoben.
Mir liegt zwar die Ausschlagung vor , aber keine Genehmigung.
Würdet ihr jetzt nochmal Herrn M. anschreiben und ihm die Gelegenheit zur Ausschlagung geben oder würdet ihr nichts mehr machen und Herrn M. als Erben ansehen ?