Hallo,
ich stelle für einen Kollegen eine Anfängerfrage:
Er möchte sich auf dem Gebiet der Nachlasspflegschaften betätigen (Er macht u.a. bislang bereits seit mehreren Jahren Betreuungen)
und fragt sich, wen er im hiesigen Gericht darauf ansprechen soll.
Deswegen die Frage an alle alten Hasen:
Wer vergibt Nachlasspflegschaften am AG üblicherweise?
Muss man sich an den Rechtspfleger wenden, oder den Richter direkt?
Danke für eure Auskunft und fürs Helfen.
Viele Grüße und schönes Rest-WE,
c.